Seit vielen Jahren kursiert ein modernes Märchen: Angeblich hat ein Gericht im hohen Norden entschieden, dass man verantwortlich sei für Links (Internet-Verknüpfungen) die man auf der eigenen Webseite einbaut. Daraufhin hat eine Unsitte Einzug im WWW gefunden an der ich mich leider früher auch beteiligt hatte: Auf fast allen Seiten im Internet wurden sogenannte „Disclaimer“ eingefügt, also Texte mit denen man sich von der Veranwortung der Verlinkung frei machen will, ein sogenannter „Haftungsausschluss“.
Wenn man jedoch das Urteil im Volltext liest findet man, dass das Gericht es bemängelte, dass ein Disclaimer vorhanden war!!!
Dazu ein Zitat aus einer sehr ausführlichen Seite zum Thema:
Wenn er aber seine Links mit einer pauschalen Distanzierung „Disclaimer“ versieht, so wird das Gericht dies mit hoher Wahrscheinlichkeit als ein deutliches Indiz dafür werten, daß er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite wusste (siehe hierzu auch den Schlußsatz des §9 Absatz 1 Teledienstegesetz). Eine Haftungsfreizeichnungsklausel „Disclaimer“ nützt also nicht nur nichts, sondern sie kann sich im Ernstfall (wenn tatsächlich ein Rechtstreit eingetreten ist) erheblich negativ auswirken!
Ja, der LINK zu der Seite kommt auch noch, mit allen Konsequenzen…
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Interessant ist auch dieser Artikel: „Warum Disclaimer dem WWW schaden“
Heute fand ich eine Seite mit einem Text der mir ganz gut erscheint. Deshalb habe ich heute diesen Text auch in das Impressum dieses Blogs eingefügt. http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm
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