Die Branche Network Marketing ist zwar schon viele Jahrzehnte alt, jedoch ist sie vielen immer noch dubios. Auch die Rechtsprechung für diesen Wirtschaftsbereich ist häufig unbekannt.
Abhilfe bietet ein Hörbuch aus Österreich in dem Robert Pauly den Rechtsanwalt Guido Busko interviewt. Neben dieser sehr empfehlenswerten CD liegt noch eine zweite CD bei. Darauf ist ein Interview zum Thema Steuern.
Zusätzlich gibt es von Herrn Rechstanwalt (RA) Busko ein sehr gutes Angebot:
Ich zitiere aus einer email von mlm-training, Österreich:
Herr RA Busko bietet für Network Marketer (in Deutschland) einen speziellen Pauschalberatungsvertrag zu einem Preis von nur € 99,- (inkl. 19% Ust.) /Jahr an.
Dieser Pauschalberatungsvertrag bietet folgendes:
Oft haben Sie nur ein oder zwei Fragen und benötigen nicht die komplette Bearbeitung eines Falles durch einen Rechtsanwalt.
Sie benötigen nur eine kurze Beratung z. B. bzgl. folgender Fragen:
In meinem Impressum auf meiner Internetseite habe ich meinen Vornamen abgekürzt und deswegen eine Abmahnung erhalten. Muss ich nun zahlen?
Muss ich auf meiner Internetseite die Aussage „stärkt das Immunsystem“ ab dem 01.07.07 entfernen?
Muss ich auf meiner Internetseite den Hinweis „inkl. Ust.“ geben, auch wenn ich keinen klassischen Versandhandel betreibe?
Ich habe eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum bekommen. Lohnt es sich, dagegen vor zugehen? Wie viel muss ich zahlen?
Kann ich neben „meinem Unternehmen“ noch Vertriebspartner eines anderen werden?
Ich habe die Kündigung bekommen, weil ich angeblich meine eigene Downline für ein anderes Unternehmen abwerbe. Ist die Kündigung in Ordnung? Steht mir ein Ausgleichsanspruch zu?Solche Beratungen können Sie als Networker im Rahmen eines derartigen Pauschalberatungsvertrages in Anspruch nehmen, ohne für jede Beratung ein gesondertes großes Honorar zu zahlen.
Sie schließen einfach den Pauschalberatungsvertrag ab, zahlen hierfür jährlich den angegebenen Betrag und können die Beratung ohne weitere Kosten beliebig oft in Anspruch nehmen.
Sollten Sie einmal eine komplette Fallbearbeitung wünschen, bei der Kosten anfallen würden, würden diese vorher mitgeteilt, und Sie können entscheiden, ob Sie eine komplette Fallbearbeitung wünschen oder nicht.
Wir sind davon überzeugt, dass das Angebot von Herrn RA Busko ein großartiges ist!
Sie können diesen Pauschalberatungsvertrag online ausfüllen (PDF) , unterschreiben und per Fax (+43 512 206022 200) an uns weiterleiten.