Nachdem ich in den letzten Beiträgen öfters zum Thema “Geld” schrieb, wende ich mich nun einem anderen Thema zu: “Recht und Justiz” Dies hat wie das Geldsystem auch einiges was als Krankheitssymptomen gesehen werden kann. Der Weg zur Justiz-Gesundheit führt zuerst über Offenheit.
Vor gut einem Monat hat ein Ex-Richter ausgepackt:
“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in
dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen
war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und
Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man
schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie
per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden,
um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen
vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem
Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen
Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein
tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.”
Frank Fahsel, Fellbach, in der “Süddeutschen Zeitung”, 9.4.2008
Zu diesem Text gibt es einen Kommentar von Hans-Joachim Selenz.
In der Richterdatenbank findet sich ein weiteres interessantes Zitat:
»In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.«
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der ‘Deutschen Richterzeitung’, 9/1982, S. 325
Ob der geschilderte Zustand alle Gerichte und alle Richter/innen betrifft kann ich nicht abschätzen. Ich stelle mir den Beruf äußerst schwierig vor.
Viele Gerichtsurteile haben einen Einfluss auf unsere Gesundheit. Beispielsweise Zulassung oder Verbot von Medikamenten und Chemikalien, Grenzwerte von Belastungen durch Giftstoffe in Luft / Wasser / Lebensmitteln und vieles mehr.
Es ist offensichtlich, dass es nicht reicht zu fordern, dass die Gerichte “für Gesundheit” entscheiden sollen. Sie haben auch die Herausforderung selbst zu gesunden, also ein gesundes Rechtswesen wieder herzustellen.