Patientenverfügung für geistige Selbstbestimmung

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
So spricht Nina Hagen.

Wer immer alles so macht wie alle anderen wird zur grauen Maus und irgendwann womöglich zum Bioroboter.
Wer hingehen kreativ ist und sich eigene Gedanken macht kann auffallen.

Sollten die kreativen eigenen Gedanken und Taten bei angepassten grauen Mäusen zu sehr stören drohte bisher die Überprüfung des geistigen Zustandes. Genau dies ist Menschen schon passiert, die beispielsweise beim Rathaus nachgefragt haben wie denn der Staat exakt heißt in dem sie leben. Angenommen es gibt hier einen Staat, zumindest verhalten sich sogenannte Behördenvertreter durchaus so als ob es einen gäbe, dann müsste dieses Ding doch auch einen Namen haben. Und danach zu fragen kann doch nicht verrückt sein oder?

Nun, wer weiß was in diesem unseren Lande (und wohl nicht nur hier) alles verrückt ist. Auf jeden Fall gibt es attraktiveres als für verrückt erklärt zu werden ohne dass man dies ist.

Auf dem Weg zur inneren und äußeren Selbstständigkeit kann daher eine von Nina Hagen mit getragene Patientenverfügung helfen.

Jeder hat die eigenen  Wahl. So habe ich meine Wahl getroffen: Gestern habe ich meine Patientenverfügung fertig gemacht und jedem Bevollmächtigen eine Ausfertigung zukommen lassen. Als Vorbereitung für die PatVerfue habe ich mir ein Attest von einem Arzt geholt über meine Geschäftsfähigkeit. Dies war eine kleine Herausforderung da ich praktisch nie zum Arzt gehe, warum auch? Ich lasse mich eh nicht impfen etc. Und mein Doktor von selbst (also meine Selbstheilungskräfte) können keinen Zettel unterschreiben… Aber nach einigem Nachdenken ist mir ein Bekannter eingefallen der weiter helfen konnte. Jeder kennt jemanden der jemanden kennt, … also wird auch jeder einen Arzt finden der ihm/ihr ein Attest schreibt.

In meinem Attest steht folgendes:

Ärztliches Attest

zur Ergänzung einer Patientenverfügung

Hr. XXXXX , geb.: XXXXX, Adresse: XXXXX, stellte sich heute hier zur ärztlichen Untersuchung vor, zum alleinigen Zwecke der Feststellung seiner aktuellen Geschäftsfähigkeit, um dann eine rechtskräftige Willenserklärung abzugeben in Form einer Patientenverfügung.
Hiermit wird im Sinne des § 104 BGB festgestellt, dass bei Hr. XXXXX keinerlei Störungen seiner Geistestätigkeit zu erkennen sind, die auf eine Einschränkung seiner vollen Geschäftsfähigkeit hindeuten würden. Auch anamnestisch ergeben sich keine Hinweise, dass zu einem früheren Zeitpunkt ein solches Risiko bestanden hätte.

Positiv ausgedrückt: Bei Hr. XXXXX ist ein psychischer Normalbefund zu diagnostizieren und somit liegt bei ihm volle Geschäftsfähigkeit zur freien Willensbildung vor.
Gez: Dr. med. XXXXX
Facharzt für Psychiatrie

Die Namen habe ich mit XXX ersetzt damit dieser Text kopiert werden kann. Somit kann man einem Arzt einen Beispielstext vorlegen wie so ein Attest aussehen kann was man gerne hätte. Der Arzt, der mir das Attest ausstellte, ist sogar ein Facharzt für Psychatrie. Diese Fachkompetenz ist für ein Attest bezüglich Geschäftsfähigkeit nicht nötig, es reicht der Hausarzt (wenn man denn einen hat).

Auf der Webseite www.patverfue.de findet man vorbereitete Formulare. Ich habe diesen Vordruck an ganz wenigen Stellen etwas geändert. So habe ich statt dem Wort „wohnhaft“ das Wort „Adresse“ eingefügt und bei „medizinischen“ Behandlungen die man wünsche auch das Wort „alternative Behandlungen“ eingefügt.

Auf der Webseite wird empfohlen die Patientenverfügung an einer zentralen Stelle zu registrieren. Dies empfehle ich ausdrücklich nicht und habe es auch nicht getan. Viel besser ist es viele Bevollmächtige in das Formular einzutragen und allen eine Ausfertigung zukommen zu lassen. Dazu sollte man eine Kopie der Patverfue immer bei sich tragen.

Diese von mir angepasste *.doc (Word) Datei ist hier zum Download:
https://www.waldgartendorf.de/dateien/PatVerfue-zum-ausfuellen.doc
Achtung: Diese Datei ist eine Word-Datei! Manche Systeme meinen, es sei eine PDF, das ist es aber nicht.
Wenn der Download nicht direkt geht, dann hilft vielleicht: Rechte Maustaste und „Link speichern unter“ oder „Ziel speichern unter …“ und so die Datei auf den eigenen Rechner speichern. Dort mit Word oder OpenOffice öffnen, anpassen und drucken.

Hier der Spot von Patverfue.de:

7 Gedanken zu „Patientenverfügung für geistige Selbstbestimmung“

  1. „Auf der Webseite wird empfohlen die Patientenverfügung an einer zentralen Stelle zu registrieren. Dies empfehle ich ausdrücklich nicht und habe es auch nicht getan.“

    Darf man erfahren wieso sie die PatVerfü nicht bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen?

  2. Das ärztliche Attest finde ich sehr gut und habe es in ähnlicher Form übernommen.
    Das mit den vielen Bevollmächtigten finde ich nicht so gut.
    Ich werde die Patverfü erst an die weiteren Bevollmächtigten weiter geben, falls ich z.B. als Ehemann an 1. Stelle aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr entscheiden kann oder will.
    An 1. Stelle steht ja vermutlich grunssätzlich der Ehemann oder die Ehefrau. Falls Kinder da sind, stehen diese sicherlich an 2., 3. etc. Stelle.
    Eine Registrierung werde ich bei der Bundesnotarkammer veranlassen.

  3. So wie ich das verstanden habe wird die Patientenverfügung erst mit der zentralen Registrierung so richtig rechtlich hieb- und stichfest. oder sehe ich das falsch?

  4. Hallo Ben,
    es gibt keine Sicherheit, kein „rechtlich hieb- und stichfest“ in gar nichts.

    Es gibt keine Sicherheit, dass sich gewählte Volksvertreter an ihre Wahlversprechen halten Es gibt keine Sicherheit, dass die Wahlergebnisse mit den Wahlentscheidungen der Wähler übereinstimmen Es gibt keine Sicherheit, dass sich „gewählte“ Mitglieder einer Regierung, oder Beamte an Gesetze halten Es gibt keine Sicherheit, dass Nachrichten in Massenmedien auch nur zu einem Funken der Wahrheit entsprechen etc.

    Es mag Beispiele geben, in denen die Willensentscheidung eines Patienten durch eine zentral registrierte Patientenverfügung angewendet wurde. Es gibt sicher auch Beispiele, bei denen eine zentral registrierte Willensentscheidung übergangen wurde.

    Es gibt sicher auch Fälle, in denen der Patientenwillen beachtet wurde ohne, dass die Patientenverfügung zentral registriert war (so einen Fall habe ich selbst erlebt) und es mag Fälle geben, bei denen das Fehlen einer zentralen Registrierung dazu führte, dass der Willen des Menschen nicht beachtet wurde.

    Schlussendlich geht es darum seinen Willen kund zu tun so dass im Fall der Fälle der Willen bekannt ist, wenn diejenigen, die in der Situation vor Ort sind, sich an den formulierten Willen halten können.

    Dazu gehört, dass man mit den Menschen mit denen man zu tun hat, ein möglichst freundliches, liebevolles, friedliches, ehrliches, offenes, herzliches Sein entwickelt. Dann haben diese Menschen den inneren Wunsch auch im Sinne des Mitmenschen zu helfen.

    Wenn man andererseits mit seinem Partner, seinen Nachbarn, seinen Arbeitskollegen im chronischen Streit ist, dann wird auch eine zentral registrierte Patientenverfügung nicht sicher helfen. Dann kann es sein, dass jemand nahestehendes sogar absichtlich genau das Gegenteil macht, von dem was man wollte.

    Es geht also nicht darum ob man so ein Papier zentral registriert, sondern um den grundsätzlichen Umgang mit anderen Menschen.

    Viele Grüße
    Konstantin

  5. Hallo Konstantin
    hmm, ich sehe einen Widerspruch, wenn ich mittels der PatVerfü den Ärzten verbiete eine psychiatrische Diagnose zu stellen und andererseits mir vom (Haus-) Arzt ein Attest diese Inhalts ausstellen lasse. Das bringt mich noch zum Grübeln (auch in meiner eigenen Angelegenheit). Weiß nicht, ob ich diese deshalb nur notariell beurkunden lassen soll.

    LG

    Silvio

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