Jura-Professor kommentiert zur Verfassungstreue aktueller Funktionsträger in Legislative und Exekutive

Der gleich folgende Text stammt laut dem Autor aus facebook und zwar als sein Kommentar auf einen Post der Bundesregierung.
Da ich keinen Zugang bei facebook habe und auch nicht haben will kann ich diese Aussage nicht überprüfen.

Wichtig ist mir darauf hinzuweisen, daß ich kein Jurist bin und diesen Text daher nur als Gedankenanregung und als Zeitdokument schreibe.

Passend für mich ist bei diesem Text die Nennung eines „mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus“ um das es auch bei meinem letzten Post ging, in dem ich über einen Vortrag schrieb, der von zwei Referentinnen eines mobilen Beratungsteams gehalten wurde und bei dem negativ über mich berichtet wurde:
http://www.konstantin-kirsch.de/2023/07/anna-rosga-und-mona-schwarz-warum-reden-sie-ueber-mich-aber-nicht-mit-mir.html

Gefunden habe ich den Text von Prof. Martin Schwab bei Telegram:
https://t.me/RA_Ludwig/7684

Es war weitergeleitet von:
https://t.me/rosenbusch/16914

Nach Websuche habe ich es auch hier gefunden:
https://www.facebook.com/NathalieSanchezFriedrichBornheim/

Bei diesem Facebook-Eintrag steht, daß Frau Friedrich „Pressesprecherin der Partei die BASIS“ sei, was dazu passt, daß der Jura-Professor Dr. Martin Schwab zur Partei die BASIS gehört. (siehe https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martin-schwab)

Hier nun der Text, zuerst der Eintrag bei Frau Friedrich, hier eingebettet:

Und nun der vollständige Text als Zitat:

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ZU BESUCH AUF DER FACEBOOK-SEITE DER BUNDESREGIERUNG

Liebe Community,

Am 13.7.2023 verkündete die Bundesregierung auf ihrer Facebook-Seite, es werde bald einfacher werden, Schöffen abzuberufen, die verfassungsfeindlichen Aktivitäten nachgingen.

Ich habe daraufhin im Kommentarbereich zu dieser Ankündigung den nachstehenden Text gepostet.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

Sehr geehrte Bundesregierung,

Seit fast 20 Jahren bin ich als Jura-Professor tätig. Mein Entsetzen darüber, wie Politiker sämtlicher aktuell regierungstragenden Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke) seit mittlerweile mehr als drei Jahren mit den Grundrechten umspringen, kann ich kaum in Worte fassen.

Wie heißt es so schön: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Überprüfen wir daher einmal die Verfassungstreue aktueller Funktionsträger in Legislative und Exekutive:

1. Abgeordnete, die für eine allgemeine COVID-Impfpflicht votieren, obwohl sie wissen, dass diese Impfung tödlich ausgehen kann (wer von ihnen diese Kenntnis hatte, wird sorgsam aufzuarbeiten sein), trachten ihrem eigenen Volk nach dem Leben und stehen daher NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes.

2. Ein Bundeskanzler, der verkündet, im Kampf gegen das Corona-Virus kenne er keine roten Linien mehr, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn es gibt dort für jegliche politische Intervention eine rote Linie – nämlich die Grundrechte.

3. Eine Bundesaußenministerin, die ohne jede Vorwarnung öffentlich äußert, Deutschland befinde sich im Krieg mit Russland, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie propagiert entweder einen Angriffskrieg, oder aber sie ruft einen Verteidigungskrieg aus, ohne dass Bundestag und Bundesrat gemäß Art. 115a Abs. 1 Satz 1 GG den Verteidigungsfall festgestellt haben.

4. Eine Bundesinnenministerin, die Beamten die Beweislast für ihre Verfassungstreue auferlegen will, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie hat nicht verstanden, dass auch Beamte das Recht haben, für ihre Überzeugung zu streiten, und dass auch für Beamte das rechtsstaatliche Fundamentalprinzip der Unschuldsvermutung gilt.

5. Eine Bundesinnenministerin, die mithilfe ihrer Verfassungsschutzbehörde unter dem Deckmantel „Delegitimierung des Staates“ Regierungskritiker überwachen lässt, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn ihr fehlt fundamentales Wissen über die Funktionsbedingungen eines demokratischen Rechtsstaats: (1) Wer die Regierenden in Frage stellt, stellt damit nicht die staatlichen Institutionen in Frage. Es ist zwischen Amt und Person zu trennen. (2) Der Gewaltenteilungsgrundsatz (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) ist das Misstrauensvotum des Verfassungsgebers an die Adresse eines jeden, der staatliche Macht ausübt. Deshalb ist es auch dem Bürger erlaubt, den Regierenden zu misstrauen. (3) Zu den Funktionsbedingungen der Demokratie gehört die Ablösbarkeit der Regierung. Regierende müssen sich daher dem kritischen Diskurs stellen, auch wenn dieser für sie unangenehm ist.

6. Ein Bundeswirtschaftsminister, der auf die Anordnung des BVerfG, das Parlament brauche mehr Zeit, um das Heizungsgesetz zu beraten, mit der Erklärung reagiert, er erwarte, dass das Gesetz nach der Sommerpause ohne inhaltliche Änderung verabschiedet werde, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn er maßt sich an, das Ergebnis des parlamentarischen Diskurses verbindlich vorwegzunehmen, und tritt damit die Rechte der Abgeordneten mit Füßen.

7. Eine Bundesfamilienministerin, die Antifa-Organisationen wie z.B. die „Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus“ in Herford finanziert, deren einziges Ziel es ist, Regierungskritiker zu diffamieren und mit durch nichts gerechtfertigten Rechtsextremismus-Vorwürfen zu überziehen (so geschehen am 23.1.2023 in dem 108 Seiten starken Pamphlet „Verstrickungen“ über „Corona-Leugner“ in Ostwestfalen-Lippe), steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie hat nicht verstanden, dass die freie Meinungsäußerung für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend ist und dass niemand das Recht hat, von oben herab Meinungen in gut und schlecht einzuteilen

8. Abgeordnete, die für eine Stärkung der WHO eintreten, ohne sich mit den aktuell geplanten Regelwerken (Internationale Gesundheitsvorschriften/Pandemievertrag) zu beschäftigen, stehen NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie unterwerfen unser Land einer nicht demokratisch legitimierten Institution mit – wenn die aktuellen Pläne verwirklicht werden – unkontrollierten Machtbefugnissen.

9. Abgeordnete, die sich der Aufarbeitung der härtesten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der BRD verweigern, stehen NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie werden bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit den Raubbau an den Grundrechten erneut mittragen, ohne nach belastbaren Daten und wissenschaftlicher Evidenz zu fragen. Haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eigentlich den Bericht der gesetzlich eingerichteten Sachverständigenkommission (§ 5 Abs. 9 IfSG) zur Kenntnis genommen, der seit über einem Jahr vorliegt? Hat es darüber eine Plenardebatte oder wenigstens eine Debatte im Gesundheitsausschuss gegeben? Oder haben sich die Abgeordneten mit der Stellungnahme der Bundesregierung vom 4.10.2022 (BT-Drucksache 20/3850) kommentarlos zufriedengegeben?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Schwab

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In den Kommentaren zu dem Telegram-Eintrag bei rosenbusch finden sich u.a. folgende Texte:

  • Der Koalitionsvertrag ist verfassungswidrig, weil die Koalition einstimmig abstimmt. Nix mit nur dem Gewissen unterworfen.
  • Es gibt bei dieser und der vorifen Regierung bestimmt noch sehr viel mehr aufzuzählen. Kurz gesagt der Merkel- und der Scholz- Regierung sind Gesetze furzegal, sobald es sie selbst oder ihre Ziele und Vorhaben betrifft.
  • Die Ampel ist es, die als Regierung den Staat delegitimiert.

In den Kommentaren zu dem Telegram-Eintrag bei RA_Ludwig finden sich u.a. folgende Texte:

  • Es fehlt noch der Bundesverteidigungsminister, der gegen das Neutralitätsgebot, sprich Identifizierungsverbot, des Staates verstößt, indem er vor seinem Ministerium die Regenbogenflagge hisst.
  • Die Frage ist, wie wehrt sich der Bürger gegen diese Verfassungsfeindlichkeit und Verbrechen der Regierung?
  • Diese Bundesregierung hat sich selbst schon längst delegitimiert. Treffend dargelegt die jetzige Situation Herr Schwab. Und was machen wir mit dieser Erkenntnis? Da die Justiz sich in die Hände der Exekutive gegeben hat und zum Erfüllungsgehilfen mutiert ist, der Rechtsstaat nicht mehr funktioniert, was bleibt uns jetzt noch? Das Militär?
  • Welches? Das bunte Wehr? Vom Obergefreiten geführte? 🤔 Auf dessen Befehl wieder deutsche Soldaten an den Grenzen Russlands herum lungern. Was NIIIIIE wieder passieren sollte? Da glaube ich lieber an den Ritter auf dem rosa Pferd
  • Herzlichen Dank für Ihren fundierten und eloquenten Einsatz, lieber Prof. Dr. Schwab ! Ohne Sie und andere kritische Juristen, würde diese Ampel keine Gegenwehr mehr fürchten müssen! Diese Willkür-Justiz muss endlich aufhören! Es müssen mehr Juristen aufbegehren und für den Rechtsstaat aufstehen! Bleiben wir stark!

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PS: In dem Text von Martin Schwab, Punkt 7 wird ein 108 Seiten starkes Pamphlet „Verstrickungen“ erwähnt. Dieses kann man hier downloaden:
https://mbr-owl.de/material/verstrickungen_mbr-owl_web.pdf
In diesem Dokument wird übrigens 9 mal der Begriff „Anastasia-Bewegung“ genannt. Das ist für mich ein Hinweis, daß womöglich bei allen rund 50 „mobilen Beratungsteams“ mit „rund 200 Mobilen Berater*innen“ die sogenannte Anastasia-Bewegung ein Thema ist. Und tatsächlich ist dem so: Auf der Webseite des Bundesverbandes der mobilen Beratungsteams findet sich eine Seite auf der 16 mal das Wort „Anastasia“ zu finden ist (nachdem man alle Unterpunkte aufklappt) und wo es auch Links zu Webseiten bzw. Dateien gibt, in denen negativ über mich geschrieben wird:
https://bundesverband-mobile-beratung.de/artikel/rechte-oekologie-perspektiven-und-material-aus-der-mobilen-beratung/
Bei dem Unterpunkt „Hintergründe, Materialien und Literatur“ findet sich auch ein Verweis zu BIOLAND. Dieser Verband positioniert sich mittlerweile auch „gegen rechts“ und „gegen Anastasia“ und reiht sich ein in die selbstwidersprüchliche links-gegen-rechts-Ideologie. Selbstwidersprüchlich nenne ich es, weil es beispielsweise nicht zusammen passt, einerseits zu schreiben: „Bioland duldet keine Positionen, die anderen eine gleichwürdige Teilhabe in unserer Gesellschaft aberkennen.“
Quelle: https://www.bioland.de/buntes-bioland
und im selben Atemzug Menschen anderer politischer Anschauungen zu diffamieren, auszugrenzen, verächtlich zu machen usw. und beispielsweise zu schreiben: „Es geht darum, Anzeichen wie rechte Aussagen oder Symbole zu erkennen. Zu wissen, wie man sich verhält. Was man sagt. Aber auch, welche Konsequenzen – bis zum Ausschluss oder zur Nicht-Aufnahme – gezogen werden können.“
Quelle: https://www.bioland.de/bioland-blog/vielfalt-statt-einfalt
Im übrigen schreibt BIOLAND auch: „Bioland duldet keine verfassungsfeindlichen Positionen.“ Geht jetzt BIOLAND gegen die oben genannten Funktionsträger in Legislative und Exekutive vor? Hat BIOLAND überhaupt ihre eigene Positionierung auf Verfassungstreue geprüft? Man denke dabei z.B: an Art.3 (3) GG worin steht, daß niemand wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf (also dürfen auch keine „Rechten“, keine „Völkischen“, keine „Esoteriker“, keine „Anastasia-Leser“ benachteiligt oder bevorzugt werden!).
Meinem Eindruck nach ist die Positionierung von BIOLAND (und andere, auffällig gleich lautende Positionierungen von anderen Firmen und Verbänden) nichts weiter als eine Ansammlung von Worthülsen um eine Mode im Zeitgeist zu bedienen (und eventuell ein Weg um mehr Fördermittel abzugreifen). Mal sehen was aus all diesen aktuellen Positionierungen wird, sollte in der Zukunft ein Umschwung zu sogenannt rechtem Mainstream stattfinden. Ein immerwährender Wandel, eine Schwingung, wäre ja nichts Neues.

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Nachtrag:
Soeben sehe ich, daß der Text heute auf der Webseite der Partei dieBASIS als Gastbeitrag/Kommentar veröffentlicht wurde:
https://diebasis-partei.de/2023/07/nicht-auf-dem-boden-des-grundgesetzes/

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Nachtrag 10.10.2023

Ein Gespräch zwischen Paul Brandenburg und Martin Schwab zum Thema:
„Richter als Marionetten – Wieviel Rechtsstaat ist übrig?“

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