Kann Ramelows Vorschlag das eigentliche Problem des Grundgesetzes beheben?

Gestern sorgte der Ministerpräsident aus Thüringen, Bodo Ramelow, für Aufsehen. Bei ntv.de lautet die Überschrift:

Per Volksabstimmung
Ramelow will Grundgesetz in Verfassung ändern

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Ramelow-will-Grundgesetz-in-Verfassung-aendern-article24955031.html

Bei welt.de lautet die Überschrift:

Ramelow schlägt Volksabstimmung über Grundgesetz als Verfassung vor

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article251608466/Emotionale-Fremdheit-Ramelow-schlaegt-Volksabstimmung-ueber-Grundgesetz-als-Verfassung-vor.html

Einige Textpassagen der Artikel wirken eher wie Reichsbürger-Formulierungen, denn aus der Feder eines Linken (Ramelow gehört zur Partei „Die Linke“, ehemals PDS, ehemals SED), beispielsweise: „Aber die Frage nach einer Verfassung nach Artikel 146 ist trotzdem offen.“ oder: „Bodo Ramelow hält es für geboten, es mittels Volksabstimmung zur Verfassung zu machen.“

Es ist schon erstaunlich, laufend wurden all jene, die behaupteten, daß das Grundgesetz keine Verfassung sei, als Reichbürger betitelt, oder gar vom Verfassungsschutz bespitzelt und laufend wurde erklärt, das Grundgesetz der BRD sei die Verfassung. Und nun kommt Bodo Ramelow daher und behauptet, daß das Grundgesetz keine Verfassung sei, aber mittels Volksentscheid dazu werden könnte.

Jetzt könnte man zynisch behaupten, daß „Linke“ und „Grüne“ bei so einem Volksentscheid nicht mitmachen würden, denn das sei ja was „völkisches“… aber lassen wir das.

Viel interessanter finde ich einzelne Kommentare unter dem Artikel bei welt:

Spannend wird es, wenn das Volk die Verfassung ablehnt. Dann hätten wir eine richtige Verfassungskrise. Dieses Risiko werden die Parteien nicht eingehen.

Dass ausgerechnet der Vertreter der DDR-Partei mit mörderischer Verknechtungsgeschichte, der aufgrund verfassungswidriger Einflussnahme nach Abwahl durch das Volk noch im Amt ist, diese Lyrik anstimmt, ist ein Ärgernis.

Rein juristisch, hat er absolut Recht. Das lustige, noch letzte Woche habe ich hier im Forum von Trollen aus dem Demokratierförderungsgesetz gehört, ich sei Verfassungsfeind, weil ich genau das über das Grundgesetz gesagt habe. Als ich meinte, wenn die Grünen eine Grundgesetzänderung fordern, ist es progressiv, wenn die AfD es tut ist es verfassungsfeindlich.

Was passiert eigentlich wenn bei der Volksabstimmung die Mehrheit dagegen ist?

Ist es nicht seltsam, dass es ein Kommunist ist, der so etwas vorschlägt? Der Kommunismus hat die Überwindung des Kapitalismus zum Ziel. Der Kapitalismus ist in der kommunistischen Sichtweise eine Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung welche durch den Kommunismus überwunden werden müsse, da der Kapitalismus dazu verdammt ist, an seinen inneren Widersprüchen zu kollabieren. Der Kommunismus wiederum müsse, da die Menschen den nötigen Bewusstseins-, Reifegrad für die freiwillige Mitwirkung an einem großen Ganzen abseits der privaten Interessen, noch nicht haben sich mit der Diktatur des Proletariats an der Macht halten. Und so jemand möchte eine bürgerlich-freiheitliche pluralistische Gesellschaft einsetzen? Der Wolf im Schafspelz? Mit durch Kreide besänftigter Stimme?

Plötzlich ist das wertvollste, was dieses Land ausmacht nur noch ein Provisorium, dass der jetzigen Regierung eher zu lästig wird.

Erstaunlich, für so eine Forderung kriegt Ottonormalverbraucher wegen Reichsbürgerverdachts die tollsten Schwierigkeiten.

Oh je. Da kommt ein scharf nach rechts abgedrifteter Rechtsanwalt auf die schräge Verschwörungstheorie, wir hätten gar keine Verfassung. Und nur wenige Dekaden später und wenige Wochen vor einer Wahl kommt ein scharf nach links abgedrifteter Politiker auf die Idee, hier mal so richtig Aktionismus zu demonstrieren. Vielen Dank auch.

Erfreulicherweise wird das eigentliche Problem des Grundgesetzes in den Kommentaren vereinzelt angesprochen. Da ich dies als besonders bedeutend finde, hebe ich diese Zitate hervor:

Es wäre ja schon mal gut, wenn sich amtierende Regierungen an das Grundgesetz halten würden, und nicht einfach per Exekutive eines elementarsten Grundrechte, den Art. II, dauerhaft massiv beschränkt- und sich in diesem Zeitraum obendrein noch mit Verfassungsrichtern zum Essen trifft, die über Klagen gegen diese Beschränkungen zu entscheiden hatten.

Den derzeitigen Text, der von Regierung und teilweise den Gerichten mit Füßen getreten wird, einfach gnadenhalber zur Legitimation der Regierung dem geneigten Volk vorzulegen, um dann sagen zu können, ihr habt es ja jetzt auch beschließen dürfen, ist kompletter Nonsens und eine Verhöhnung der Bürger.

Ob es nun Grundgesetz oder Verfassung heißt ist nicht so wichtig. Wichtig ist ob sich unsere Politiker an die Gesetzesvorgaben halten. Wie wichtig unser Grundgesetz den Politikern ist haben wir in den letzten Jahren eindrucksvoll gezeigt bekommen. So schnell wie die Damen und Herren das GG außer Kraft gesetzt haben konnten wir gar nicht gucken.

Ende der Zitate.

Das ist meines Erachtens das eigentliche Problem des Grundgesetzes: Es scheint nicht genügend geschützt zu sein vor Politikern, Beamten und Amtsträgern, die sich nicht daran halten.

So wie ich es gelernt habe, gilt das Grundgesetz für die Regierung (und auch für diejenigen, die nennenswert von Staatszuwendungen leben, z.B: staatsfinanzierte NGOs). Das Grundgesetz beinhaltet zentral Abwehrrechte für den Bürger gegen den Staat, sollte der das Grundgesetz nicht mehr befolgen.

Das bedeutet für mich: Der Verfassungsschutz müsste an erster Stelle, bzw. zu mindestens 90% die Politiker, die Gerichte, die Verwaltung, die Beamten, die NGOs überwachen, damit jegliche dortige Abweichungen von den Vorgaben des Grundgesetzes sofort erkannt werden damit Gegenmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden.

Bürger wandeln sich doch nur zu Wutbürgern und wenige davon zu Protestlern und ganz wenige im schlimmsten Fall zu Gewalttätern mit Umsturzphantasien, wenn sie den Eindruck haben, daß die Regierung die eigenen Regeln missachtet (z.B. unser Grundgesetz) und zum Schaden der Bevölkerung handelt.

Ich erlebe konkret seit Jahren, daß durch NGOs gegen das Grundgesetz verstoßen wird in dem gegen Anastasia-Leser gehetzt wird. Und seit fast zwei Jahren kämpfen wir gegen Diskriminierung durch Amtspersonen, die es laut GG 3(3) gar nicht geben darf und wir kämpfen für unser Recht auf Akteneinsicht nach GG 103, was keiner Diskussion bedürfen würde, wenn sich alle Amtsträger an das GG halten würden.

Was derzeit meiner Ansicht nach wirklich wichtig ist: Von Amtsträgern die Einhaltung des Grundgesetzes einfordern!
Und genau dies machen wir:
https://www.konstantin-kirsch.de/2023/12/fuer-ein-ende-der-anastasia-diskriminierung-spendensammlung.html

3 Gedanken zu „Kann Ramelows Vorschlag das eigentliche Problem des Grundgesetzes beheben?“

  1. Hallo,

    Wer kennt schon die Grundgesetze? Vielleicht ein paar, aber längst nicht alle. Wer hält sich an diese Gesetze und vor allem wer hält sich nicht an diese Gesetze ? ? ?

    Ramelow möchte eine Wahl gewinnen, mit einem Thema das ein Grundgesetz für das deutsche Volk sein soll, ohne Diskussionen über das unwissende Volk gestülpt wird. Noch dazu ein Volk aus der ehemaligen DDR. Diese sollen das Grundgesetz anerkennen das für das von den Alliierten nach dem 2. WK geschrieben wurde.

    Wo finden diese Grundgesetze Anwendung und die gerichtliche Durchsetzung? Auch gegen die Regierung! Gibt es eine Gewaltenteilung, die die Grundgesetze konsequent umsetzen? Wo bleibt der konstruktive Widerstand? Wo unsere Freiheit?

    Eine Abstimmung des Volkes wäre ja ein sehr gutes Recht in einer Demokratie, ja nur fragt niemand das Volk. Da gibt es eine Vielzahl an Punkten, wo ich mir gewünscht hätte, dass man das bitte mit dem Volk abstimmen sollte. Aber weder Merkel noch Kohl … hatte das Volk gefragt. Die unkontrollierte Zuwanderung ist das übelste was man den sog. deutschen Völkern angetan hat. Ach ja nicht nur in Deutschland, das wurde ja ganz Europa übergestülpt.

    Und jetzt zaubert ein Ramelow der für die Unterstützung der Ukraine war, das Grundgesetz kennen will, auch den § 120? aus dem Hut.

    Da müsste gründlich darüber nachgelesen werden, ob das Grundgesetz nicht geändert werden müsste, bevor es ohne Murren und Kenntnis anerkannt wird vom deutschem Volk.

    LG
    Erdling

  2. Gem. Artikel 43 Haager Landkriegsordnung, ist das Grundgesetz ein Provisorium zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmt Zeit.

    Dazu noch Par. 129 StGB (1) und insbesondere Absatz 3!

    Was ist nicht gelogen, was wir glauben zu wissen (insbesondere in Politik, Geschichte, Gesundheit, Ernährung…?

  3. Hallo Marius,

    Bayern hat nicht für das GG gestimmt.
    Bayern hat! eine eigene Verfassung. Und jetzt kommt’s – Eine Urschrift der Verfassungsurkunde von 1946 existiert nicht. …? Freistaat Bayern voher Königreich Bayern eben, da wurde gründlich aufgeräumt. Heute hat Bayern auch keine Sonderrechte mehr.
    Mitgehangen – Mitgefangen.

    LG Erdling

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