EU will Natur wieder herstellen

Gestern am 17.6.2024 haben die EU-Minister ein sehr umstrittenes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur beschlossen.

Mitteilung des BMUv dazu:
https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosystemen/die-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur#c77177

Artikel im Handelsblatt:
https://www.handelsblatt.com/politik/international/umwelt-eu-minister-beschliessen-gesetz-zur-wiederherstellung-der-natur/100044438.html

Eintrag bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_zur_Wiederherstellung_der_Natur

Um den beschlossenen Text direkt zu finden, und nicht nur die Geschichten darüber, musste ich etwas suchen, wurde dann hier fündig:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240223IPR18078/parlament-ja-zur-renaturierung-von-20-der-land-und-meeresflachen-der-eu
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0089_DE.html
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0089_DE.pdf

Satte 241 Seiten umfasst der Text.
Wobei das Wort ‘Permakultur’ nicht auftaucht, ‘Liebe’ auch nicht, ‘Agroforst’ ist allerdings dreimal zu finden.

Vielleicht gelte ich unter Politikern als sentimental oder romantisch, aber ich bin überzeugt, daß es der Natur insbesondere gut tut, wenn Menschen die Natur lieben. Mit Paragrafen, Vorschriften, Fördergeldern, Plänen und Kontrollen aber OHNE LIEBE wird das Ganze nicht nachhaltig werden.

Aber dennoch, es hat einzelne interessante Passagen im Text. Die folgenden Zitate habe ich beim ersten Überfliegen als ‘interessant’ markiert. Es mag weitere sehr interessante Passagen geben. Wie geschrieben, ich habe die 241 Seiten nur überflogen.

Seite 14:
(17) […]
Naturbasierte Lösungen sind definiert als von der Natur inspirierte und darauf aufbauende Lösungen, die kosteneffizient sind und gleichzeitig ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten sowie zum Resilienzaufbau beitragen. Durch lokal angepasste, ressourceneffiziente und systembezogene Eingriffe bringen solche Lösungen mehr und vielfältigere Natur sowie natürliche Merkmale und Prozesse in Städten, terrestrischen und marinen Landschaften mit sich. Naturbasierte Lösungen dienen daher zwangsläufig der biologischen Vielfalt und unterstützen die Erbringung einer Reihe von Ökosystemdienstleistungen.

Seite 17:
(20) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2022 mit dem Titel „Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme“ dargelegt, haben geopolitische Entwicklungen noch einmal verdeutlicht, dass die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme gewahrt werden muss. Es hat sich gezeigt, dass sich die Wiederherstellung von Agrarökosystemen langfristig positiv auf die landwirtschaftlichen Erträge auswirkt und dass die Wiederherstellung der Natur als Absicherung für die langfristige Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Union dient.

Seite 18
(23) Böden sind ein wesentlicher Bestandteil von Landökosystemen. In der Mitteilung der Kommission vom 17. November 2021 mit dem Titel „EU-Bodenstrategie für 2030 – Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“ wird die Notwendigkeit hervorgehoben, degradierte Böden wiederherzustellen und die Bodenbiodiversität zu verbessern.

S. 35
(49) Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass künstliches Licht negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat. Auch auf die menschliche Gesundheit kann sich künstliches Licht auswirken. Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Wiederherstellungspläne gemäß dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten die Beendigung, Verminderung oder Sanierung von Lichtverschmutzung in sämtlichen Ökosystemen in Erwägung ziehen können.

S. 40
(54) Nachhaltige, widerstandsfähige und durch biologische Vielfalt geprägte landwirtschaftliche Ökosysteme sind erforderlich, um sichere, nachhaltige, nahrhafte und erschwingliche Lebensmittel bereitzustellen. Landwirtschaftliche Ökosysteme mit großer biologischer Vielfalt erhöhen zudem die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel und Umweltrisiken und gewährleisten gleichzeitig die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und schaffen neue Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten, insbesondere im Zusammenhang mit dem ökologischen/biologischen Landbau sowie dem Tourismus und der Erholung im ländlichen Raum. Daher muss die Union die biologische Vielfalt auf ihren landwirtschaftlichen Flächen durch eine Vielzahl bestehender Verfahren verbessern, die der biologischen Vielfalt zuträglich oder mit ihr vereinbar sind, auch durch den Einsatz extensiver Landwirtschaft. Die extensive Landwirtschaft ist für die Erhaltung vieler Arten und Lebensräume in Gebieten mit großer biologischer Vielfalt von entscheidender Bedeutung. Es gibt viele extensive landwirtschaftliche Verfahren wie die Präzisionslandwirtschaft, den ökologischen/biologischen Landbau, die Agrarökologie, die Agroforstwirtschaft und die Bewirtschaftung von Dauergrünland mit geringer Intensität, die mit vielfältigen und erheblichen Vorteilen für den Schutz von biologischer Vielfalt, Ökosystemdienstleistungen und Landschaftselementen verbunden sind. Diese Verfahren zielen nicht darauf ab, die landwirtschaftliche Bodennutzung einzustellen, sondern vielmehr, diese Art der Nutzung zugunsten des langfristigen Funktionierens und der langfristigen Produktivität der landwirtschaftlichen Ökosysteme anzupassen.

S. 41
(55) Um die biologische Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen in der gesamten Union zu verbessern, müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, und zwar auch auf Flächen, die nicht von Lebensraumtypen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG fallen, eingenommen werden. In Ermangelung einer gemeinsamen Methode zur Bewertung des Zustands landwirtschaftlicher Ökosysteme, die die Festlegung spezifischer Wiederherstellungsziele für landwirtschaftliche Ökosysteme ermöglichen würde, ist es angezeigt, eine allgemeine Verpflichtung zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen festzulegen und die Erfüllung dieser Verpflichtung auf der Grundlage einer Auswahl von Indikatoren zu messen, darunter der Index der Grünlandschmetterlinge, der Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerflächen und der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt.

S. 42
(57) Auf landwirtschaftlichen Flächen befindliche Landschaftselemente mit großer Vielfalt, darunter Pufferstreifen, Rotationsbrachen oder rotationsunabhängige Brachen, Hecken, Einzelbäume oder Baumgruppen, Baumreihen, Feldraine, Kleinflächen, Gräben, Wasserläufe, kleine Feuchtgebiete, Terrassen, Steinhaufen, Steinmauern, kleine Teiche und Kulturobjekte, bieten Platz für wildlebende Pflanzen und Tiere, einschließlich Bestäubern, verhindern Bodenerosion und -verarmung, filtern Luft und Wasser und unterstützen die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel sowie die landwirtschaftliche Produktivität von bestäubungsabhängigen Kulturen. Unter bestimmten Bedingungen können auch produktive Elemente als Landschaftselemente mit großer Vielfalt betrachtet werden.

S. 77
Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

  1. „Ökosystem“ ein komplexes dynamisches Wirkungsgefüge von Pflanzen-, Tier-, Pilz- und Mikroorganismengemeinschaften und ihrer abiotischen Umwelt, die eine funktionelle Einheit bilden, und umfasst Lebensraumtypen, Habitate von Arten und Artenpopulationen;

S. 78
Artikel 3
Begriffsbestimmungen

  1. „Wiederherstellung“ den Prozess der aktiven oder passiven Unterstützung der Erholung eines Ökosystems zur Verbesserung seiner Struktur und Funktionen mit dem Ziel, die biologische Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu erhalten oder zu verbessern, indem eine Fläche eines Lebensraumtyps auf einen guten Zustand gebracht wird bis die günstige Gesamtfläche erreicht wird und der Zustand des Habitats einer Art zur Erreichung einer ausreichenden Qualität und Quantität im Einklang mit Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 und Artikel 5 Absätze 1, 2 und 3 verbessert wird und die Zielvorgaben und Verpflichtungen gemäß den Artikeln 8 bis 12 einschließlich der Erreichung des zufriedenstellenden Niveaus für die in den Artikeln 8 bis 12 genannten Indikatoren erfüllt werden;
  2. „guter Zustand“ in Bezug auf eine Fläche eines Lebensraumtyps einen Zustand, in dem die wesentlichen Merkmale des Lebensraumtyps, insbesondere seine Struktur und Funktionen und seine charakteristischen Arten oder seine charakteristische Artenzusammensetzung das hohe Maß an ökologischer Integrität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit aufweisen, das erforderlich ist, um seine langfristige Erhaltung zu gewährleisten, und somit zur Erreichung oder Erhaltung des günstigen Erhaltungszustands eines Lebensraums beitragen, wenn der betreffende Lebensraumtyp in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt ist, und – bei Meeresökosystemen – zur Erreichung oder Erhaltung des guten Umweltzustands beitragen;

S. 81
Artikel 3
Begriffsbestimmungen

  1. „heimische Baumart“ eine Baumart, die in ihrem natürlichen früheren oder derzeitigen Verbreitungsgebiet und ihrem potenziellen Verbreitungsgebiet vorkommt, d. h. in dem Verbreitungsgebiet, das sie natürlich einnimmt oder ohne direkte oder indirekte Einführung oder Pflege durch Menschen einnehmen könnte;

S. 89
(9) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bis spätestens 2030 der Zustand der Lebensraumtypen für mindestens 90 % der über alle in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen verteilten Fläche bekannt ist und dass der Zustand der Flächen aller in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen bis 2040 bekannt ist.

S. 110
Artikel 11
Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme
(1) Zusätzlich zu den Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absätze 1, 4 und 7 unterliegen, ergreifen die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die biologische Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen zu verbessern, wobei dem Klimawandel, den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen von ländlichen Gebieten sowie der Notwendigkeit, die nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung in der Union sicherzustellen, Rechnung getragen wird.
(2) Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, die darauf abzielen, dass auf nationaler Ebene ein Aufwärtstrend bei mindestens zwei der folgenden drei Indikatoren für landwirtschaftliche Ökosysteme gemäß Anhang IV erreicht wird, gemessen im Zeitraum vom … [Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung] bis zum 31. Dezember 2030 und danach alle sechs Jahre, bis ein gemäß Artikel 14 Absatz 5 festgelegtes zufriedenstellendes Niveau erreicht ist:
a) Index der Grünlandschmetterlinge;
b) Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden;
c) Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt.

S. 237
ANHANG VII
LISTE VON BEISPIELEN FÜR WIEDERHERSTELLUNGSMAẞNAHMEN GEMÄẞ
ARTIKEL 14 ABSATZ 16
(12) Unterstützung der Ausbreitung von Herkünften und Arten, wenn dies aufgrund des Klimawandels erforderlich ist.

S. 238
(16) Einführung von Landschaftselementen mit großer Vielfalt auf Ackerflächen und intensiv bewirtschaftetem Grünland, wie Pufferstreifen, Feldränder mit heimischen Blühpflanzen, Hecken, Bäume, kleine Wälder, Trockenmauern, Teiche, ökologische Korridore, „Trittsteine“ usw.

(17) Vergrößerung der landwirtschaftlichen Fläche mit agrarökologischen Bewirtschaftungsmethoden wie ökologischer/biologischer Landwirtschaft oder Agroforstwirtschaft, Mischkulturen und Fruchtfolge, integriertem Pflanzenschutz und integriertem Nährstoffmanagement.

Zitatende.

Vieles davon mache ich schon, denn ich bin seit Jahrzehnten aktiv bei der Wiederherstellung der Natur.

Darüber hinaus kam mir der Gedanke, ob Familienlandsitzsiedlungen, die sehr viele der Vorgaben zur Natur-Wiederherstellung erfüllen, über dieses Gesetz genehmigt werden können.

6 Gedanken zu „EU will Natur wieder herstellen“

  1. Hallo Konstantin und Alle

    Megga, ich dachte schon beim entdecken verschiedener Seiten zu dem Thema, daß Konstantin einen Artikel dazu macht.

    Ich persönlich finde den Gedanken für die Wiederherstellung der Natur gar nicht schleccht. Es geht mir einfach noch nicht weit genug. Es braucht vielleicht nur etwas Geduld, bis das alles in den Köpfen angekommen ist.

    Betroffen ist nicht nur der Ackerboden, sondern auch Flüße und die Meere. Jaha, wenn die Touristenburgen an den Meeren zurückgebaut werden müssen, die großen Kähne und Frachter nicht mehr in verschiedenen Gebieten in den Meeren fahren dürfen, dann werden wir das Geschrei um die Pfründe schon hören werden.

    Naturschutz bedeutet für mich aber auch geteerte Parkplätze und Straßen zurück bauen. Hört sich etwas übertrieben an, aber das ist für den Planeten Erde und für die Natur ein sehr wichtiger Aspekt.

    Ein Bewusstsein für die Natur erschaffen, ist ein erstes Zeichen das von Anastasia Träumen verwirklicht werden soll. Finde ich einfach nur mega, ganz wichtig dabei, ist das was Konstantin angesprochen hat, mit Liebe zur Natur.

    Die Proteste sind im Vorfeld schon gegeben. Ungarn hat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Ob es zu Enteignungen kommen wird, das wird sich noch zeigen. Aller Anfang ist schwer.

    Diesem Sinne
    Liebe Grüße
    Erdling

  2. Auch meine Wenigkeit findet den Grundgedanken der Wiederherstellung der Natur absolut fantastisch und schon lange überfällig.

    Aber, ich erinnere mich an kein Gesetz oder Vorhaben der EU, welches zum Wohl Aller verabschiedet wurde.
    Ihr?

    Leider finde ich gerade den Artikel nicht.
    Sehr vermutlich ist das wieder mindestens eine Täuschung 2.0, denn für das Anliegen der Blühstreifen z.B. bedarf es natürlich oftmals Saatgut (Wildwuchs sehe ich selten großflächig), welches bestimmt von den üblich-verdächtigen “Produzenten” stammt.
    Es soll ja bereits Pflanzenzüchtungen geben, wo die Blüten Neonicotinoide produzieren und generell nur 1jährig sind.

    Im Kontext der “Planspiele der Eliten”, Agenda 2030, Great Reset etc. ist doch klar umrissen, wohin die Reise gehen soll.
    Vermutlich wird durch “geschickte Maßnahmen” hier wieder Tolles versprochen – aber Teuflisches umgesetzt.

    Wir Menschen kümmern uns besser selbst um unsere Natur, ohne Vorgaben oder Ratschlägen von “Institutionen”, welche nie vom Souverän legitimiert wurden.

    ~~~~~

    Hallo Sven,

    ja ich bin auch kritisch zu den EU-Bestrebungen. In dem Papier finden sich beispielsweise auch Ausführungen für sogenannt regenerative Energien. Das bedeutet womöglich, daß zur Wiederherstellung der Natur Wälder geholzt werden um Vogelschreddern aufzustellen…
    Meine Gedanken gehen in die Richtung: Egal wie teuflisch die auch sind, wie machen wir da etwas göttlich schönes draus?

    Viele Grüße
    Konstantin

  3. Guten Morgen Konstantin,

    …das ist die alles entscheidende, gute Frage, ja – zu diesem Thema könnte man mal ein Seminar mit Interessierten oder Fachleuten durchführen.
    Die Situation auf der schönen Erde ist so verzwickt, das ist eine Herausforderung, welche es wohl so in diesem Ausmaß noch nie gab.
    Meine Gedanken zu dem Chaos oder konkreter zu Deiner Frage kann ich nicht wiedergeben, sonst darf ich hier nie wieder schreiben. 🙂

    Als Erstes werden die destruktiven Gerätschaften, welche uns als Fortschritt auferlegt wurden, abgebaut oder deaktiviert.
    ………………

    Welcher Grundsatz nach wie vor gilt und den ich selbst auf einem größeren Balkon oder Kleingarten wahr nehme ist: Gibt man der Natur auch nur den kleinen Finger, reicht sie Dir Ihre ganze Hand, das ist mehr als verblüffend und in manchen Fällen eigentlich “unmöglich”.
    Ich beobachte soviel Bodenleben mit den merkwürdigsten Insekten, die mir völlig unbekannt sind, wenn man auch nur ein wenig im Sinne der Schöpfung agiert. Das läßt sich natürlich auch “in groß” adaptieren.
    Ich denke, dort kann man sehr gut und vielfältig ansetzen, Franz Bardon oder ein Rudolf Steiner liefern fantastische Ansätze – ich hoffe, mindestens 150 Jahre hier bleiben zu können um all das Theoretische auch mal praktisch auszuprobieren. 🙂

    Sicher bin ich hier auch etwas naiv……..aber es heißt ja immer, Gott mag besonders seine mutigen Kinder. 🙂

    Was macht denn Dein Landsitz im Jahr 2024? Habe schon lange keine Neuigkeiten mehr gelesen auf dem Blog.

    LG,
    Sven

    ~~~~~
    Hallo Sven,

    wenn Du mit “Landsitz” den von mir angelegten Waldgarten am Triesch meinst, dort biete ich Gartenführungen an:
    https://www.naturbauten.org/fuehrungen.html

    Viele Grüße
    Konstantin

  4. Hallo,

    Staubfrei – Emmosionsfrei – und supergrün – intelligente Energieerzeugung gegen die göttliche Natur. So manches Windrad muss abgschaltet werden, weil es zu viel Energie nicht transportieren kann. Manche Windkrafträder stehen sowieso still. Und wenn es keinen Wind gibt, wenn kein Blatt am Baum sich bewegt, ich beobachte immer wieder wenn wir unterwegs sind, laufen vereinzelt diese schweren großen Rotorenblätter ja trotzdem. Da frage ich mich schon mal, laufen die mit Strom oder produzieren die auch Strom. Für mich gehört diese Technik abgeschafft. Unserer Umwelt zu liebe.

    Geheime Fakten: Rückbau durch Sprengung kein Einzelfall! 82% der Windräder gehören dem Ausland.
    https://www.youtube.com/watch?v=QiQYN7-cp5E

    Liebe Grüße
    Erdling

  5. Hallo,

    Wie viel Öl verbraucht ein Windrad im Jahr?
    Richtig gelesen: Auch Windräder laufen nicht ohne Öl. Eine Anlage mit fünf Megawatt Leistung braucht alleine für das Getriebe 1000 Liter, hinzu kommen noch einmal bis zu 500 Liter für die Hydraulik bei Großanlagen.28.08.2015

    Wie viel Diesel braucht ein Windrad?
    Weil die Motoren, die den Wind in Energie umwandeln sollen, bei Stillstand durch die salzige Seeluft aber verrosten würden, hält sie ein Dieselgenerator auf Trab. Der Verbrauch dafür beläuft sich nach Informationen von “Bild” auf rund 22.000 Liter pro Monat.09.08.2013

    LG Erdling

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