Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitstreiter und Unterstützer,
soeben hat unser Jurist einen 49-seitigen Schriftsatz mit Eilantrag zur „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ nach § 80, Abs. 4 bzw. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gestellt, der heute Vormittag beim zuständigen Gericht persönlich eingereicht und somit rechtshängig gemacht wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
Der Hintergrund: einem Leser der Anastasia-Buchreihe und früher gelegentlichen Mitorganisator von Anastasia-Veranstaltungen, gleichzeitig Sportschütze mit bislang drei eingetragenen erlaubnispflichtigen Sport-Schusswaffen, wurde zu Anfang Juni dieses Jahres auferlegt, seine Waffen abzugeben oder zu veräußern und ihm soll mit Wirkung zum Ende des Monats Juni, konkret Ende der laufenden Woche nicht nur die Erlaubnis, überhaupt erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen, sondern auch noch der Umgang mit nicht erlaubnispflichtigen Waffen (das wäre z.B. legales ‚Pfefferspray‘, ‚Spielzeugwaffen‘, … demnächst dann auch Küchenmesser und Sensen, …???) untersagt werden.
Natürlich weil angeblich die ‚Mitglieder‘ einer (erfundenen) ‚Anastasia-Bewegung‘ allesamt brandgefährlich rechtsextremistisch und rassistisch seien, und somit auch er (‚guilty by association‘), und daher müsse das alles auch sofort sein (Anordnung des sofortigen Vollzuges).
Normalerweise hat ein Widerspruch, gefolgt evtl. von Klage(n) ‚aufschiebende Wirkung‘, d.h. solange nichts rechtskräftig entschieden ist (und das kann dauern …), bliebe alles beim Alten. Nicht so hier …
Wie unser Jurist in den 49 Seiten kommentierte:
„Das Verbot, überhaupt mit Waffen, auch mit ‚Jedermannswaffen‘ umgehen zu dürfen, stellt eine erhebliche Diskriminierung dar und macht [den Betroffenen], sollte [er] solche zur Verteidigung (!) zu benötigen meinen, hilf- und rechtlos gegenüber eventuellen Angreifern (Mensch oder Tier). Dies ist ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff, und die Behörde hat auch nichts getan, was darauf schließen ließe, dass sie sich mit der Frage, wie man mit an sich erlaubnisfreien ‚Waffen‘ einen staatlichen Umsturz mit nennenswerten Erfolgs-Aussichten umsetzen könnte, wie der ‚Anastasia-Bewegung‘ unterstellt wird, überhaupt ernsthaft auseinandergesetzt hat.“
Das ganze ist eine einzige Tragikomödie, nur vergeht einem das Lachen, wenn man selbst betroffen ist. Nicht nur können Zwangsgelder, gar Erzwingungshaft, angeordnet werden, der ganze Verbotsvorgang soll auch noch knapp 500 Euro Gebühren zu Lasten des Betroffenen kosten.
Was man nicht auf den ersten Blick ahnen mag, und darum auch dieser Bericht als Warnung:
Wenn man jemandem wegen angeblicher verfassungswidriger Betätigung aufgrund loser Zugehörigkeit zu einer angeblichen Gruppe, die sich letztlich nicht mal nur darüber ‚identifizieren‘ lässt, dass sie alle mal mindestens ein Anastasia-Buch gekauft (aber vielleicht nicht mal gelesen) haben, sondern womöglich bei einem Buchleser mal zu Besuch waren, gar auf eine Feier mitgegangen waren, verfolgen kann, ist das schon lange nicht mehr verfassungskonform.
Wenn aber jemandem zusammen mit einer Erlaubnis (zum Waffenbesitz) sogar der Besitz von für alle anderen erlaubnisfreien ‚Waffen‘ untersagt wird, was heißt das dann für Führerscheine und z.B. Gewerbeanmeldungen und -zulassungen?
Wie man aus der Akte (weit über 100 Seiten mittlerweile) deutlich ersehen kann, geht die Initiative nicht vom Waffenwesen der betreffenden Gemeinde aus, sondern ist eine koordinierte Aktion des Landesinnenministeriums des betreffenden Bundeslandes. Das wiederum dürfte auf eine Initiative des Bundesinnenministeriums und der Verfassungsschutzämter aller Bundesländer zurückgehen – also, aufgepasst: ‚das Stück spielt demnächst auch im ‚Kino‘ jeder Stadt und jeder Gemeinde‘!!!
Das ist auch kein Einzelfall, man hat sich den Betreffenden im Gegenteil gezielt herausgesucht, weil er ein bescheidenes, aber abbezahltes, Häuschen besitzt, ein Kraftfahrzeug und ein kleines, wenn auch seit ‚Corona‘ eher notleidendes, Versandgeschäft. Noch trifft es also vielleicht nicht Hartz-IV-empfangende Anastasia-Leser, die sich Bände von Freunden ausleihen müssen – aber mit aller Wahrscheinlichkeit sind weitere Wellen angestrebt um auch den Letzten noch dran zu kriegen!
Wie Bundesinnenministerin Faeser in ihrem -nur vorübergehend auf Eis gelegten!- Demokratieförderungsgesetz verordnen wollte und in Pressekonferenzen ausdrücklich betont hat, geht es darum, bundesweit den ‚Extremisten‘ ihre Geldquellen zu nehmen.
Damit sind auch und gerade die legalen Einnahmequellen gemeint.
Das betrifft alle, auch die kleinsten, Selbständigen und es betrifft auch alle, die eine Fahrerlaubnis besitzen!
Und insbesondere trifft das diejenigen, die gar nicht, in keinster Weise, je rechtsextrem oder antisemitisch waren oder sind, jedoch als solche betitelt wurden!!!
Wenn da nicht wirksam dagegengehalten wird, und noch stehen wir mit unserem Juristen ganz einsam auf weiter Flur (!), so folgen vermutlich bis wahrscheinlich als nächstes, liebe Anastasia-Buchleser oder auch nur ‑Besitzer Eure Führerscheine und Gewerbezulassungen und vieles andere (Jagd- und Pilotenscheine, Approbationen als Ärzte oder Apotheker, Rechtsanwaltszulassungen – weiter möchten wir unsere berechtigte Phantasie gar nicht bemühen denn eigentlich ist es falsch und gefährlich, sich anbahnendes Unheil vorzustellen, man verhilft ihm dann dabei auch einzutreten – jedoch blind hinter einer rosa Brille versteckt nicht sehen zu wollen, was auf einen zukommt, ist noch gefährlicher und grundfalsch!!).
Im Recht gilt: wenn schon erlaubnisfreie Tätigkeiten und Besitz verboten werden, dann erst recht alles, was der Genehmigung oder Erlaubnis bedarf!!!
Dazu gehört z.B. auch die Speditionszulassung der vielen kleinen ‚freien Mitarbeiter‘ der Zustelldienste (z.B. bei DPD), die Schanklizenz für Gastwirte usw.
Unser Jurist hat sich nun seit Januar dieses Jahres geradezu beinahe ununterbrochen mit diesem Waffen-Fall, der ein Präzedenzfall für die Innenminister werden sollte, wenn ‚wir‘ nicht dazwischengegangen wären, befasst (und daneben noch mit unserer eigenen Akteneinsichtsklage, die wir dank ihm ja fürs Erste gewonnen haben [siehe Blogeintrag]) – das sind zusammen wahrscheinlich allein dieses erste Halbjahr schon wieder mindestens zwischen 50 und 70 Stunden jede Woche – mithin, wir haben gerade fast das erste Halbjahr hinter uns, bei ca. 25 Wochen * 60 Stunden (Durchschnitt) = 1.500 (eintausendfünfhundert) ‚Rechtsanwaltsstunden‘ – unbezahlt.
Was kostet ‚auf dem freien Markt‘ eine Rechtsanwaltsstunde üblicherweise? Dreihundert Euro! Mit 1.500 multipliziert, und meine [=Konstantins] Arbeit nicht einmal mitgerechnet, hat unser Jurist der ‚Anastasia-Bewegung‘ (treffender geschrieben: den von Diskriminierung betroffenen und bedrohten Anastasia-Lesern) also bereits in diesem ersten halben Jahr 2024 juristische Beratung im Wert von 450.000 EUR (in Worten: vierhundertundfünfzigtausend EURO) geschenkt. Und das Jahr davor mit gerechnet, da sind wir bestimmt bei über einer Million Euro!!!
Eingenommen -an Spenden- haben wir vergleichsweise bisher nur verschwindend geringe Summen, er und ich sind permanent (auch physisch) überarbeitet; einzig, dass es, wenn auch zäh, vorangeht, hält uns bei der Stange, aber, liebe Freunde, die Ihr entweder schon jetzt von Anastasia-Diskriminierung betroffen seid, oder künftig bedroht sein werdet (oder braucht Ihr keinen Führerschein???), Ihr solltet bitte auch ab und zu beherzt beim Rudern helfen.
Kleine Summen, größere Summen, Daueraufträge – alles hilft uns allen (es geht nicht um den Juristen und nicht um mich, den Konstantin) – sondern mittlerweile um ALLE Anastasia-Leser!!!
Wir sehen an den Spendeneingängen deutlich: jedes Mal, wenn wir Erfolge (oder auch Schwierigkeiten) zu vermelden haben, gibt es ein paar beherzte Gross-Spender (die wurden aber auch jedes Mal weniger), dann gehen kleinere Spenden ein, z.T. von Menschen, die ich kenne und die sich das vom Munde absparen (vielen Dank an beide Kategorien), aber insgesamt wurde es weniger statt mehr.
Leute – auswandern, wenn man Euch den Führerschein aberkannt und das Gewerbe untersagt hat, ist dann auch nicht mehr drin; hier und jetzt müsst Ihr mithelfen!
Ich danke allen bereits im Voraus und kann nur konstatieren: auch unter solch widrigen Umständen haben wir eine Klage gewonnen und nach Einschätzung unseres Juristen wird auch der bisherige Sportschütze seine Waffen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (das kann Jahre dauern!) und darüber hinaus behalten dürfen, aber wenn einer von uns beiden (der Jurist und ich, der Konstantin) ausfällt oder einfach nicht mehr kann oder … will, dann seid Ihr den künftigen Entrechtungen hilf- und schutzlos ausgeliefert. Ein weiterer, noch dazu erfolgreicher und über ein halbes Jahrhundert erfahrener, Jurist wird sich eher nicht finden lassen, und erst recht nicht einer, der jedes halbe Jahr Arbeitsstunden leistet, für die er auf dem freien Markt schon jetzt sich dreimal je eine Villa Nähe Starnberger See hätte kaufen können …
Wir haben allerdings das Glück, daß unser Jurist gar kein Interesse an einer Villa hat (auch nicht an Yacht, Sportwagen etc.) sondern er sich aus Interesse am Frieden zwischen Menschen und dem Schutz der Schwächsten ehrenamtlich einsetzt. Allerdings besteht er verständlicherweise darauf, daß seine Kosten gedeckt werden. Und da viele seiner Tätigkeiten dem Beratungsgeheimnis unterliegen und er gerne auch mit Überraschungsmomenten agiert, kann und darf ich nur sehr wenig mitteilen, für was genau wir das Geld verwenden. Ich kann nur eines garantieren:
Wir gehen sparsam und sorgsam mit den Spendengeldern um,
die auf unser Spendenkonto eingehen:
Projekt Waldgartendorf e.V.
IBAN: DE25 5329 0000 2536 1013 09
Verwendungszweck: Spende
Danke!
Wegen Wissenschaftlichem Fehlverhalten können die Menschen alles verlieren. Die Existenzgrundlage wird bedroht.
Hallo,
Die Gedanken sind frei. Aber dürfen wir sie auch aussprechen? Welches Schicksal ereilt jene, die offen ihre Meinung sagen? …
Was passiert, wenn man das Falsche sagt? | Kurzfassung/ Servus Reportage
https://www.youtube.com/watch?v=cIDM0oO8-NE
[Reportage mit und über Ulrike Guérot]
Betroffen ist jeder.
LG Erdling