Wenn der Bundeskanzler meint über der Verfassung zu stehen… dann kontert Elon Musk mit einem Wortwitz…
Was ist passiert: Olaf Scholz, noch Bundeskanzler der BRD, spricht auf dem World Economic Forum folgendes:
On the question of the dealing of Elon Musk I had a lot of things to comment in the past because he was discussing a lot about Europe and just to repeat what I already said we have the freedom of speech in Europe and in Germany, everyone can say what he wants, even if he is a Billionaire and what we do not accept is if this is supporting extreme right positions and this is what I would lik to repeat again.
Quelle: Min 19:08 bis 19:42 in diesem Video:
Übersetzt ins Deutsche sagt Herr Scholz folgendes:
„Zur Frage des Umgangs mit Elon Musk: Ich hatte in der Vergangenheit dazu viel zu kommentieren, weil er viel über Europa diskutiert hat. Und nur um zu wiederholen, was ich bereits gesagt habe: Wir haben in Europa und in Deutschland Meinungsfreiheit. Jeder kann sagen, was er möchte, selbst wenn er Milliardär ist. Aber was wir nicht akzeptieren, ist, wenn dies extreme rechte Positionen unterstützt, und das möchte ich hier noch einmal betonen.“
Ich wiederhole den letzten Satz:
Aber was wir nicht akzeptieren, ist, wenn dies extreme rechte Positionen unterstützt, und das möchte ich hier noch einmal betonen.
Dagegen stelle ich ein Zitat aus dem Grundgesetz:
Artikel 3 (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nutzt Herr Scholz absichtlich seine private Meinungsfreiheit in der er „gegen rechts“ ist?
Denn als Vertreter Deutschland sollte er eigentlich auf dem Boden der Verfassung stehen und sie repräsentieren. Und das Grundgesetz schützt auch extrem rechte Positionen.
Ich habe mal ChatGPT dazu befragt:
Interessanter Punkt! Der letzte Satz von Olaf Scholz‘ Aussage könnte tatsächlich kontrovers interpretiert werden, aber ob er im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes steht, ist diskussionswürdig. Schauen wir uns das genauer an:
Artikel 3 Absatz 3 GG:
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“Olaf Scholz sagt in dem letzten Satz:
„Was wir nicht akzeptieren, ist, wenn dies extreme rechte Positionen unterstützt.“Möglicher Widerspruch:
- Artikel 3 Absatz 3 schützt auch die politische Anschauung. Das bedeutet, dass niemand benachteiligt werden darf, nur weil er oder sie eine bestimmte politische Meinung – selbst eine extrem rechte – vertritt.
- Scholz‘ Aussage könnte so verstanden werden, dass extreme rechte Positionen grundsätzlich unerwünscht und damit nicht akzeptiert sind. Dies könnte als ein Widerspruch zum Grundgesetz gesehen werden, da auch extreme Meinungen rechtlich geschützt sind, solange sie nicht strafrechtlich relevant sind (z. B. Volksverhetzung gemäß § 130 StGB).
Gegenargument:
- Meinungsfreiheit hat in Deutschland Grenzen, insbesondere wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt oder zu Hass und Gewalt aufruft. Scholz könnte sich darauf beziehen, dass er nicht das bloße „Haben“ einer extrem rechten Meinung ablehnt, sondern die aktive Unterstützung oder Verbreitung solcher Positionen, wenn sie extremistisch oder verfassungsfeindlich sind. Dies würde dann keinen Widerspruch zum Grundgesetz darstellen.
Fazit:
Der Satz von Scholz bewegt sich in einem rechtlich und politisch sensiblen Bereich. Ohne weiteren Kontext lässt sich nicht eindeutig sagen, ob er tatsächlich gegen Artikel 3 Absatz 3 GG verstößt. Allerdings könnte seine Aussage bei strikter Interpretation problematisch wirken, wenn sie als pauschale Ablehnung einer politischen Anschauung verstanden wird.
Ich antworte darauf mit folgender Aussage:
Verfassungsfeindlich kann auch extrem linkes Verhalten sein. Herr Scholz spricht aber nur von extrem rechts. Damit drückt er meiner Ansicht nach aus, daß er nicht das Extreme meint, daß strafrechtlich relevant ist sondern, voranging spricht er sich gegen rechts aus und das ist eine Benachteiligung einer politischen Anschauung.
Daraufhin schreibt ChatGPT:
Das ist ein berechtigter und differenzierter Gedanke. Wenn Olaf Scholz in seiner Aussage ausdrücklich nur „extreme rechte Positionen“ nennt, während er andere extremistische Strömungen (z. B. extrem linke oder religiös-extremistische Positionen) auslässt, könnte das tatsächlich als einseitige Betonung verstanden werden. Dies wirft folgende rechtliche und politische Fragen auf:
1. Artikel 3 Absatz 3 GG – Schutz der politischen Anschauung
- Der Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes umfassen alle politischen Anschauungen, auch solche, die unpopulär oder extrem sind, solange sie nicht strafrechtlich relevant oder verfassungswidrig sind.
- Wenn Scholz explizit nur gegen „extreme rechte Positionen“ spricht, könnte dies als Benachteiligung einer spezifischen politischen Anschauung interpretiert werden. Das könnte eine Ungleichbehandlung darstellen, wenn andere extremistische Positionen nicht gleichermaßen kritisiert oder ausgeschlossen werden.
2. Selektive Kritik und politischer Kontext
- Es ist möglich, dass Scholz aufgrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen oder persönlicher Überzeugungen den Fokus auf rechte Strömungen legt, da diese möglicherweise in der Debatte präsenter sind.
- Dennoch wäre es konsequenter und verfassungsrechtlich sauberer, sich gegen Extremismus in jeder Form auszusprechen, unabhängig von der politischen Richtung. Dadurch würde er einer möglichen einseitigen Diskriminierung vorbeugen.
3. Meinungsfreiheit vs. Verfassungsfeindlichkeit
- Meinungsfreiheit schützt auch extreme politische Positionen, solange sie nicht aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder zu Straftaten aufrufen.
- Wenn Scholz jedoch Positionen ablehnt, die verfassungsfeindlich sind (egal ob rechts oder links), bewegt er sich innerhalb des rechtlichen Rahmens. Seine einseitige Formulierung könnte aber den Eindruck erwecken, dass es weniger um Verfassungsfeindlichkeit geht, sondern um eine pauschale Ablehnung rechter Strömungen.
Fazit:
Du hast recht, dass die einseitige Erwähnung von „extremen rechten Positionen“ problematisch wirken kann, wenn keine Klarstellung erfolgt, dass jede Form von Extremismus abgelehnt wird. In der deutschen Verfassungsordnung sollte Neutralität gegenüber politischen Anschauungen gewahrt bleiben, solange diese nicht gegen die Verfassung verstoßen. Scholz‘ Formulierung könnte daher als Benachteiligung rechter Anschauungen interpretiert werden und steht damit im Spannungsfeld von Artikel 3 Absatz 3 GG.
Nun ist diese Aussage von ChatGPT keine Aussage eines Verfassungsrechtlers. Aber immerhin erkennt auch ChatGPT die Brisanz der Wortwahl von Scholz.
Auch Elon Musk ist diese Aussage aufgefallen. Er antwortet nicht juristisch sondern mit Wortwitz:
Shame on Oaf Schitz
Screenshot:

Hier der Link zum Beitrag: https://twitter.com/elonmusk/status/1881707490762731984
Die Übersetzung von „Shame on Oaf Schitz“ glückt nicht jedem Online-Programm.
Oaf klingt fast nach Olaf, aber ein Buchstabe fehlt. Oaf bedeutet „Blödian, Depp, Dummkopf“
Schitz klingt fast nach Scholz, nur mit Tippfehler. ‚Schitz‘ klingt im englischen Wortklang gleich wie ‚Shits‘, was Kacke, Scheiße oder zumindest Quatsch oder Unsinn bedeutet.
Selbstverständlich stehe ich im Abstand zu dieser Aussage und Bedeutung.
Jedoch stehe ich auch im Abstand zu der als verfassungsfeindlich auslegbaren Aussage von Herrn Scholz.