Bezüglich des Gerichtsverfahrens des Sportschützen, der Anastasia-Leser ist, gibt es eine Neuigkeit zu verkünden.
Ich veröffentlichte Mitte November etwas zu dem Fall:
https://www.konstantin-kirsch.de/2024/11/aktuelles-zu-unserem-einsatz-gegen-die-anastasia-diskriminierung.html
Das Oberverwaltungsgericht hatte Ende September 2024 ein Urteil gefällt, bei dem ich an einer Stelle schwerst gestaunt hatte. Dort steht:
Zitat Anfang
„In Betracht komme vorliegend jedoch eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) WaffG. Danach besäßen – unter anderem – Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sie in den letzten fünf Jahren Mitglied in einer Vereinigung gewesen seien, die Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien. Es sei davon auszugehen, dass die sog. „Anastasia-Bewegung“ eine nicht verbotene „Vereinigung“ im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) WaffG sei. Dafür spreche schon der Umstand, dass es offensichtlich den „Anastasia e.V.“ gebe. Weiter sei davon auszugehen, dass der Antragsteller dieser Gruppierung angehöre, zumal die Mitgliedschaft in der Vereinigung keine förmliche sein müsse. Zwar müsse im Eilverfahren offenbleiben, ob die „Anastasia-Bewegung“ Bestrebungen verfolge, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien.“
Zitat Ende
Das Oberverwaltungsgericht hat also vermutet, daß es sich bei dem „Anastasia e.V.“ um die sagenumwobene ‚Anastasia-Bewegung‘ handelt.
Für diesen Verein wurde allerdings schon LANGE VOR dem Urteilsverkündung die Löschung mangels Mitglieder beantragt, nur mahlen die Mühlen der Behörden eher langsam und so hat das Amtsgericht den Verein ‚Anastasia e.V.‘ erst am 16. Dezember 2024 gelöscht.
Auch hatte dieser Verein nie wirklich etwas getan. Der Verein wurde 2003 errichtet (ich hatte damit nichts zu tun) um eine neutrale juristische Person zu haben, die man beispielsweise nutzen könnte um Räume anzumieten, sollte Herr Megre einmal Deutschland besuchen und einen Veranstaltungsraum brauchen. Der Verein wurde 2007 aufgelöst weil mehrere Mitglieder ausgetreten waren. Dann wurde ich und meine damalige Partnerin angefragt, ob wir bereit wären als stellvertretende Vorsitzende mit einzusteigen nur um den Verein weiter bestehen zu lassen, also nur für den Fall, man könnte ihn mal brauchen. Wir willigten ein, und haben nach der Unterschrift den Verein wieder vergessen.
Dieser Verein hat niemals Geld eingenommen und nie irgendwelche Bestrebungen verfolgt, geschweige denn, Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung …
Es ist für mich die totale Witznummer, daß diese Null-Nummer verdächtigt wurde, die sagenumwobene ‚Anastasia-Bewegung‘ zu sein.
Nun, so kann ich lachend verkünden:
Die als rechtsextremer Verdachtsfall bekannt gewordene Anastasia-Bewegung ist mangels Mitglieder am 16. Dezember 2024 von Amts wegen gelöscht worden!
Über 100.000 Leser der Anastasia-Bücher hatten und haben mit dieser „Bewegung“ noch nie etwas zu tun gehabt und können nun frohen Mutes weiter gärtnern, Räume der Liebe erschaffen und sich durch die Bücher inspirieren lassen.