Wer Verfassungsbeschwerde einlegt, muss bereit sein, sich erschießen zu lassen …

Seit einigen Monaten setze ich mich gemeinsam mit meinem Freund, einem Juristen, dafür ein, daß einem Sportschützen, der Anastasia-Leser ist, die Waffen nicht weggenommen werden mit der Begründung, er gehöre einer (nicht definierten) Anastasia-Bewegung an. Darüber hatte ich mehrfach im Blog geschrieben, beispielsweise hier:
https://www.konstantin-kirsch.de/2024/07/warum-anastasia-lesern-als-solches-ihre-waffenbesitzkarten-nicht-entzogen-werden-duerfen.html

Zwischenzeitlich hat das Verwaltungsgericht seine Beschwerde zurück gewiesen in einer Art und Weise, daß man nur noch meinen kann, die haben die Begründung nicht gelesen, oder nicht verstanden, oder wegen Befehl von „oben“ nicht verstehen dürfen. Daher hat der Sportschütze vor etwas über einer Woche (durch einen von uns vermittelten Anwalt als sein Vertreter) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Mal sehen ob dort mehr Bereitschaft zu finden ist, sämtliche bisherige Darlegungen und nun die Begründung der Beschwerde gewissenhaft zu studieren und darüber, ohne politische Vorgabe, zu entscheiden.

Zeitgleich hat der Sportschütze (mit unserer Unterstützung) am vergangenen Montag Landesverfassungsbeschwerde und Bundesverfassungsbeschwerde eingereicht.

Mein Beitrag war dabei, alle Schriftsätze (je über 100 Seiten) Korrektur zu lesen, mir damit schlaflose Nächte einzuhandeln und schließlich mit dem Zug nach Karlsruhe zu fahren um persönlich als Bote die Verfassungsbeschwerde des Sportschützen beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) rechtzeitig abzugeben.

Konkret bin ich am Montag den 19. August, nach durchgearbeiteter Nacht und einem dicken Paket Papier im Rucksack, gemeinsam mit meiner Tochter in den Zug gestiegen und ließ uns bis Karlsruhe Hauptbahnhof fahren. Der Umstieg in Fulda war ohne besondere Vorkommnisse, auch die Fahrt an sich war eher angenehm, inklusive den Mitfahrern. So verging die Eisenbahnfahrt fast wie im Flug.

In Karlsruhe ging ich mit meiner Tochter umgehend zum nächstbesten Taxi, wurden dort aber verwiesen auf das 2. Taxi, denn das 1. hatte keinen Kindersitz. Nach wenigen Minuten hatte uns dieses Taxi zum Eingangsbereich des Bundesverfassungsgerichtes gebracht.

Üblicherweise sieht es dort so aus:

„Postenhaus“-Screenshot von Google-Streetview

In dem Postenhaus sind schwer bewaffnete Mitarbeiter der Bundespolizei (früher: Bundesgrenzschutz genannt) rund um die Uhr im Dienst.

Und die sind gar nicht zimperlich, wenn ihnen etwas verdächtig vorkommt:
Im Jahr 2014 hatte ein Anwalt(!) in den dortigen Briefkasten einen Brief eingeworfen und lag unmittelbar danach gefesselt auf dem Boden:
https://taz.de/Vorfall-am-Bundesverfassungsgericht/!5043025/

Und seit den letzten 10 Jahren hat sich die allgemeine Sicherheitslage eher mehr angespannt als entspannt, und wenn man schon wegen eines falschen Pronomens eine fette Strafe aufgebrummt bekommen kann, weiß ich nicht, bei welchem Reizwort ein Polizist zur eigenen Sicherheit womöglich erst schießt und danach erst fragt…

Als wir dort ankamen, sah es jedoch gänzlich anders aus als auf dem Bild. Eine praktisch allumfassende Baustelle prägte das Erscheinungsbild. Beim genaueren Hinsehen war nur der Bereich der Straße, sowie angrenzende Gehwege voll mit rot-weißen Leitbaken und Absperrgittern. Der Taxifahrer fand allerdings die schmale Baustellen-Gasse hin zum Postenhaus und hielt vor der geschlossenen Schranke, seitlich neben den durchhängenden Ketten (siehe Bild). Ich stieg mit meiner Tochter aus (Mann mit Kind wirkt hoffentlich weniger bedrohlich als nur ein Mann mit immerhin knapp 2 Meter Größe…), wir gingen auf das Postenhaus zu und schon kam ein schwer bewaffneter Grenzschützer auf uns zu:
„Was wollen Sie???“
„Was ist das???“ (ich hielt in der Hand einen mit Gummizug verschlossenen Karton mit über 400 Blatt Papier Inhalt)
Ich sagte, daß ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen will.
„Zeigen Sie mal her!!“
So gab ich ihm den Karton, er nahm ihn in die Hand, und war zwar immer noch barsch im Tonfall, jedoch etwas milder, nach dem ich gesagt hatte, daß ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen wollte.

Mir war diese Begegnung mit einem Schwerbewaffneten ziemlich unangenehm…

Dann entschied er, den Karton nicht zu öffnen und erklärte mir den weitläufigen Umweg zum Eingang vom Bundesverfassungsgericht um dort die Beschwerde abzugeben. Das Taxi musste ohne uns weg fahren obwohl wir noch Gepäck im Kofferraum hatten… Der Taxifahrer zeige noch in eine Richtung der Großbaustelle, in der er uns nach Abgabe der Papierberge wieder einsammeln wollte.

Der Polizist verbot uns ganz simpel über die hängenden Ketten zu steigen, dann wäre unser weiterer Weg vielleicht 100 Meter kürzer gewesen… Wir gingen also genau so wie beschrieben, durch und um die Baustelle, bis wir auf der anderen Seite der hängenden Ketten ankamen (die Taxi-Wartezeit für diesen Umweg zahlt ja nicht der Bundespolizist…), gingen weitere 100 Meter und trafen dort auf den nächsten bewaffneten Polizisten…

Wieder die selbe Frage:
„Was wollen Sie???“

Ich sagte, daß ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen wolle.
Da wurde er sofort freundlich und eskortierte uns bis zum Empfang des Bundesverfassungsgerichtes, wo direkt mit unserer Ankunft eine Mitarbeiterin heraustrat um die Schriftsätze entgegen zu nehmen. Zuerst musste ich im Beisein des Polizisten den Karton öffnen, dann nahm die Mitarbeiterin das Papierpaket sowie ein von mir vorbereitetes Einzelblatt als Übergabebestätigung und verschwand im Haus. Einige Zeit später, der Polizist meinte noch: „Das ist immer so, die sichten alles sehr genau!“, kam sie mit dem Einzelblatt wieder heraus, auf dem nun ein Eingangsstempel mit Datum und Uhrzeit prangte, und wünschte mir: „Viel Erfolg!“

Der bewaffnete Polizist begleitete uns wieder bis zurück zum Zaun und er genehmigte mir ein Bild des Sitzungs-Gebäudes zu machen:

(Das Gerichtsgebäude mit dem Empfang ist vom Bild aus gesehen rechts; Das Postenhaus und die Großbaustelle ist links im Bild zu sehen)

Auf den vorderen 3 Seiten des Gebäudes zeigt leuchtende Laufschrift bedeutende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Auf dem Hinweg hatte ich kein Foto gemacht, da stand etwas bezüglich „… kein NPD-Verbot … / … Klima …“, allerdings habe ich mir den genauen Wortlaut nicht gemerkt, weil ich noch zu aufgeregt war.

Der Text, von dem ein Teil auf dem Bild zu sehen ist, lautete: „Bundesnotbremse I+II: Grundrechtseinschränkungen wegen Corona nur unter strengen Voraussetzungen zulässig“

Ich mag jetzt inhaltlich nicht auf diese Bundesnotbremse eingehen, verweise nur auf die geleakten RKI-Files und teile mit, daß ich nicht zufrieden war, wie die Gerichte mit dem Thema Corona umgegangen waren und immer noch umgehen. Ergänzend teile ich mit, daß ich das sogenannte „Klimaurteil“ des BverfG vom 24. März 2021 als katastrophal peinlich empfinde, denn das Bundesverfassungsgericht ist damit voll in die Falles des Klimaschwindels getappt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Nicht nur, daß die Klimakleber sich teils schwere Hautverletzungen zugezogen haben, indem sie sich auf die Straße klebten, im (dummen) Glauben etwas Gutes zu tun und die Behörden nötigen wollten, sich an das Klimaurteil des BverfG zu halten, nein, viel schlimmer: In der Entscheidung sowie der Presseerklärung stützt sich das BverfG auf das am „4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, …“

Das mag juristisch korrekt sein, nur stimmt es mit der Realität nicht überein… Niemand, mit einigermaßen vorhandener Bildung, wird bestreiten, daß es sich beim Planeten Erde und auch beim Klima des Planeten um KOMPLEXE Systeme handelt. Und komplexe Systeme sind zwar beinflussbar, es ist jedoch UNMÖGLICH das Ergebnis nach der Beeinflussung vorherzusagen. Das Gleiche gilt für die Wegnahme einer Beeinflussung (was auch eine Beeinflussung darstellt).

Die Menschheit hat die Macht, Kriege zu beenden (auch wenn dies derzeit nicht so aussieht, gäbe es theoretisch diese Möglichkeit). Die Menschheit hat die Macht, zu entscheiden, Straßen zu bauen oder zu entfernen. Die Menschheit hat die Macht, Wälder abzuholzen oder anzupflanzen. Die Menschheit hat aber NICHT DIE MACHT die zukünftige Temperatur des Planeten festzusetzen oder einen maximalen Temperaturanstieg zu begrenzen!!!

Wenn man diese Macht haben wollte, dann müsste man die Allmacht über die Sonnenstrahlung haben, über Vulkanaktivitäten und die Macht über ALLES was im entferntesten auf den Planet Erde einwirkt, also konsequent über das ganze Universum. Die Angabe von „max 2°C“ oder „max 1,5°C“ sind Ausgeburten von Allmachtswahn also einer Geisteskrankheit. Und wenn Richter, noch dazu die Richter am höchsten Gericht in Deutschland hereinfallen auf diesen Wahn, dann empfinde ich dies als katastrophal peinlich.

Der vom Gericht dargelegten Ausführung „… grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und aus Art. 14 Abs. 1 GG, auf ein Grundrecht auf menschenwürdige Zukunft und ein Grundrecht auf das ökologische Existenzminimum, welche sie aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20a GG und aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ableiten.“ kann man durchaus zustimmen. das ist ja das fatale an dem Klimaschwindel. Wir haben ein ökologisches Problem im Kleinen wie im Großen. Und die Grundrechte des Grundgesetzes sollten die Menschen auch schützen. Nur funktioniert dies NICHT über eine wirtschaftszerstörende, gewaltsame Reduzierung von CO2, was ausgerechnet das wertvollste Spurengas der Atmosphäre ist, weil es die zwingende Basis des Pflanzenlebens und damit des Lebens an sich darstellt. Die Beeinflussung des komplexen Menschen auf den komplexen Planeten und auf das komplexe Klima, hin zu einer Stabilisierung des Klimas, funktioniert NICHT über Verbote und Vorschriften sondern über ein lebensfreundliches Leitbild, beispielsweise durch Verbreitung der Anastasia-Bücher, die weltweit, völkerverständigend und friedenstiftend, Menschen dazu anregen mit der Natur zu leben und zu wirtschaften.

Statt den CO2 Ausstoß per Gesetz reduzieren zu wollen um dem Grundgesetz zu genügen, hätte das Gericht besser die Anastasia-Bücher bundesweit bewerben sollen. Damit wäre eine umfassende ökologische Aufwertung der Landschaft und damit eine schnellere und wirksamere Stabilisierung des Klimas entstanden.

Dennoch, dieses Bundesverfassungsgericht ist nun mal das höchste Gericht in Deutschland und mit Anliegen, die die Allgemeinheit betreffen, geht man dort hin. Und die Diskriminierung und Entrechtung von Menschen einfach so wegen willkürlicher Zuordnung zu einer nicht definierten „Anastasia-Bewegung“ ist von allgemeiner Bedeutung, denn wenn solch ein verfassungsfeindliches Verhalten geduldet wird, dann kann jedem jegliches Grundrecht willkürlich entzogen werden. Es geht schlussendlich um den Erhalt, bzw. um die Wiederherstellung des Rechtsstaates.

Auf jeden Fall bin ich, nachdem ich das Foto des Gebäudes gemacht hatte, mit meiner Tochter zurück zur Großbaustelle und suchte das Taxi. Doch in dem vorher angepeilten Bereich stand es nicht. Nach einigem Suchen fanden wir den Taxifahrer, der weit außerhalb der Baustelle einen Parkplatz gefunden hatte und ausgestiegen war um uns entgegen zu gehen.

Nach einem Besuch im Karlsruher Zoo, was meiner Tochter sehr gefallen hat, gingen wir wieder zum Bahnhof und nahmen den Zug zurück nach Hause.

Jetzt harren wir der Dinge wie das BverfG mit der eingereichten Beschwerde umgeht.

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