Frage: Sterben diese Menschen nun ‚durch‘, also ‚an,‘ oder einfach nur ‚mit‘ Corona? |
Diese Frage wird leider seit Anbeginn gestellt, seit es die ersten Toten ausserhalb Chinas gibt. Da ist es die Luftverschmutzung in Bergamo, die diese Menschen auf dem Gewissen hat, verschwiegen wird aber, dass es im idyllischen Tessin in der Schweiz ähnliche Verläufe gab oder dass sich die Menschen, die im Kreis Heinsberg in Deutschland starben, wohl überwiegend in einem Urlaubsort, Ischgl in Tirol/Österreich, angesteckt haben. Wer das alles ernsthaft und nicht nur wider besseres Wissen böswillig behauptet, der muss schon arge Scheuklappen aufhaben, und in der Kognitionspsychologie nennt man diese Scheuklappen ‚Bestätigungsfehler‘, d.h. man nimmt nur das wahr, was die eigene vorgefasste Meinung aufrechtzuerhalten, zu bestätigen, gestattet. Dies findet man derzeit auch bei der krampfhaften Verteidigung der Chloroquin-Behandlung (8.1.4.1), die sicher einigen Patienten Linderung verschaffen mag, aber die ‚Studien‘, die dazu bisher vorgelegt wurden, sind einfach mangelhaft. Das heisst per se nicht, dass es nicht funktioniert, bloss weil die Studie Mängel aufweist; es heisst aber, verdammt noch mal, dass eine fehlerhafte Studie ebensowenig, oder fast so wenig, beweist, wie gar keine Studie. Dieselben Schreihälse aber werfen anderen Studien, die zu Ergebnissen kommen, die ihnen nicht passen, aber sauber entworfen waren, kontrolliert durchgeführt wurden und durch eine peer-review gegangen sind, vor, einseitig irgendwelchen Interessen zu dienen. Wenn das kein Bestätigungsfehler ist … In diesem Buch geht es nicht um irgendwelche Eifersüchteleien, sondern um die (noch mögliche) Rettung von Millionen Menschenleben. ‚Wer heilt, hat recht‘. Und wer heilt, muss wissen, ob er heilt, oder ob diese, seine, Patienten nicht auch ohne ihn ‑zufällig‑ überlebt hätten, nicht wahr? Genauso muss man wissen, dass und ob jemand aufgrund der Erkrankung CoViD‑19 gestorben ist, oder an etwas anderem, nicht wahr? Wie kann es dann sein, dass dieselben Menschen sagen, es stirbt gar niemand an CoViD‑19, aber gleichzeitig behaupten, Chloroquin könne dieselben Patienten davor bewahren, an ‚Corona‘ zu sterben und jammern, dass böse Politiker und Virologen und Pharmabüttel diese kausale Therapie boykottierten?!?!?! Ja, was jetzt??? Kann man an dem SARS‑2-Virus sterben, aber dank Hydrochloroquin-Gaben gerettet werden oder kann man nicht an CoViD‑19 sterben? Nur als kleiner Vorgeschmack davon, mit welchem logisch verworrenen Unsinn ich mich hier jetzt schon seit Anfang März 2020 herumschlage. Ich hatte eigentlich nur vor, etwas zu den Bedrohungsszenarien zu schreiben und dann an den gesunden Menschenverstand der Betroffenen (das ist die gesamte Menschheit) zu appellieren, doch bitte Masken zu tragen, Abstand zu halten und Hände und ggf. Flächen zu desinfizieren (Kapitel 3 Schutzmassnahmen gegen Ansteckungen). Stattdessen musste ich recht entsetzt feststellen, dass ich zuerst den intellektuellen Müll, den sogar gestandene Professoren und Ärzte zum Thema von sich geben, aus dem Weg räumen muss, die oft von jeglicher epidemiologischer Kenntnis unbeleckt frei extemporieren, weil, wer als Laie solche Gestalten abwimmeln und verharmlosen hört, natürlich auch keine Schutzmassnahmen ergreifen wird, denn man kann ja aus dem Internet, sogar von Epidemiologen und Ärzten und Rechtsmedizinern und Lungenfachärzten hören, das alles sei nicht mehr, als eine harmlose Grippe, die Schutzmassnahmen, insbesondere Schul‑ und Geschäftsschliessungen seien völlig übertrieben, der Schaden der Massnahmen weit grösser als der Nutzen und ‚an‘ Corona sei sowieso noch nie jemand gestorben und im Zweifel hilft ja ein Malariamittel. Und diejenigen, die doch starben, die starben an von Feinstaub vorgeschädigter Lunge, der dann die falsche Beatmung übereifriger Intensivärzte und Pneumologen den Rest gegeben habe. Auf solch ein in sich geschlossenes Gedankengebäude muss man erstmal kommen. Darauf fällt einem im ersten Moment genausowenig ein, wie auf die Frage ‚Schlagen Sie Ihre Frau immer noch so oft wie früher?‘ (Meine Antwort: JA! – Falls unter meinen geschätzten Leserinnen und Lesern wenigstens noch einige Logiker sich einfinden wollten oder jemandem der Begriff der Nullmenge geläufig wäre.). Noch düsterere Gedanken beginne ich zu hegen, wenn ich feststellen muss, dass bei einer unverdient populären Talk-Runde (was haben denn Puder, ausser in ‚der Maske‘ im Fernsehen zu suchen?) im Zweiten Deutschen Sternsehen ein Rechtsmediziner seine irrigen Ansichten zu Todesursachen bei Infektionskrankheiten mit überlegenem Lächeln in die Kameras knurren darf, flankiert von einem noch erkennbar jugendlichen Epidemiologen, dessen Studie zum Kreis Heinsberg noch auf den peer review wartet, aber allemal, und gänzlich unkonventionell, schon für Pressekonferenzen mit einem Ministerpräsidenten taugt, um diesem und dem Landrat zu bescheinigen, besonnen und umsichtig gehandelt zu haben, wenn also ein Rechtsmediziner sich äussert zu Menschen, die vermutlich natürlichen Todes gestorben sind. Wieso, um Himmels willen, bekommt ein Rechtsmediziner Zugang zu Krankenhauspatienten und darf sie obduzieren, wiewohl das allein die Aufgabe eines Pathologen wäre? Und warum sagt er dazu im Fernsehen nicht wenigstens ein paar einleitende Worte? Was daran so ungewöhnlich ist? Nun, das ist etwa so, als würdest Du Geld von der Bank abheben und dann käme jedesmal die Polizei und würde überprüfen, ob Du es nicht vielleicht irgendwo geklaut hast. Entweder gehen in Hamburg die Uhren anders, oder aber der Mann ist ein Aufschneider, der in Wahrheit gar nicht genügend (meinetwegen: angebliche) Corona-Tote hat obduzieren können, um daraus statistisch valide Schlüsse ziehen zu können, oder … der Verdacht wird noch schwärzer und man hat ihm diese Aufträge erteilt, weil man den Verdacht hatte, diese Menschen seien eines unnatürlichen Todes gestorben, etwa, weil jemand sie falsch beatmet hat oder der Staatsanwalt aufgrund einer Häufung von Todesfällen den Anfangsverdacht schöpfte, jemand könnte heimlich den Schlauch gezogen haben (etwa, um das Intensiv-Bett für einen Jüngeren freizubekommen) oder ähnliches. Zum Verständnis: als neulich einem Krankenpfleger als vermutlich grössten Massenmörder der jüngeren deutschen Geschichte der Prozess gemacht wurde, da verstarben auch meist Menschen ‚altersgerecht‘ (vgl. Frage 7), aber eben so ungewöhnlich gehäuft, dass man irgendwann Verdacht schöpfte. Sicher wurden viele der Verstorbenen bereits vom Krankenhaus-Pathologen obduziert. Was wenige wissen: wenn Du Dich in ein Krankenhaus begibst, dann willigst Du in aller Regel auch ein, dass Du obduziert werden darfst, solltest Du dort sterben. Da fragen sie weder Dich noch Deine Verwandten, Patientenverfügung hin oder her. Diese Obduktionen nehmen Pathologen vor, die suchen nach Krankheitsursachen und ‑verläufen und, so heisst es zumindest, diese regelmässigen (!) Leichenschauen dienen der Qualitätssicherung, ebenso wie der Ärzteausbildung, d.h. dort wirken regelmässig auch Medizinstudenten und angehende Ärzte mit – so etwa war das schon zu Semmelweis‘ Zeiten, als dieser bemerkte, dass das Wochenbettfieber, an dem viele Frauen nach der Geburt starben, ‚irgendwie‘ damit zusammenhing, dass die Krankenhausärzte zwischendrin in der Pathologie Leichen öffneten, dann rasch in den Kreiss-Saal kamen, als Geburtshelfer, dann wieder im Keller in der Pathologie verschwanden usw. Während Hausgeburten oder auch solchen in Begleitung niedergelassener, nicht-obduzierender Ärzte, oft glimpflicher verliefen, d.h. die Frauen hatten kaum Wochenbettfieber. Die Keim-Theorie der übertragbaren Krankheiten war noch nicht entwickelt, das kam erst viel später mit Robert-Koch, Louis Pasteur, Jenner und weiteren und Semmelweis hatte daher einen schweren Stand, als er den Ärzten dringend empfahl, ihre Hände mit Chlorkalk u.ä. zu desinfizieren, so dass er sein Leben in einem Irrenhaus aushauchte, aber vielleicht wird dadurch auch etwas verständlicher, dass das Robert-Koch-Institut, das den Namen ja nicht von ungefähr trägt, sich anfänglich gegen die Obduktion von (vermutlichen, meinetwegen) Corona-Toten aussprach. Es macht einen himmelweiten Unterschied, ob man zehn Krebs‑ oder Herzkranke im Keller obduziert, oder einen Hochinfektiösen, von dem man aufgrund CT‑, Ultraschall‑ und / oder Röntgenaufnahmen ohnehin zu wissen meint, er sei den Folgen einer SARS‑2-Infektion erlegen. Aus den Kellern der Pathologie kommen nunmal auch die Krankenhauskeime, von an (den Folgen von Krankenhaus‑!) ‑Infektionen gestorbenen Patienten und einer weiteren Kontamination mit potentiell tödlichen Corona-Viren, obendrauf auf die nosokomialen Infektionen mit MRSA u.v.a., bedarf es in Zeiten des Beatmungs-Betten-Notstandes nicht auch noch. Aber auch hier spriessen Verschwörungstheorien. Zurück zu unserem Rechtsmediziner aus Hamburg: warum bekommt der überhaupt Krankenhaus-Tote zu sehen, bei denen (na, ich hoffe doch!) keinerlei Anzeichen für Fremdverschulden, sprich unnatürliche (Corona-Viren und deren Folgen gelten als natürlich, wie Herzversagen!) Todesursachen vorhanden sein sollten? Und warum spricht er darüber nicht, wo er doch davon ausgehen muss, dass a) der normale Tatort-Konsument den Unterschied zwischen einem Pathologen und Rechtsmediziner kaum kennt und b) jemand, der wie ich, mit etwas kriminalistischer Studien‑ und Fortbildungserfahrung, den Unterschied nur zu genau kenne, um sofort stutzig zu werden, warum thematisiert der das nicht und auch der Moderator, dessen Redaktionsteam, öffentlich-rechtlich gebildet, den Unterschied auch genau kennt, warum relativiert der dessen Aussagen nicht??? Nun, das sei, wie es sei, seltsam, und es gibt dies Anlass zur Vermutung, diese Leichen seien von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und der Rechtsmedizin zugewiesen worden (so der normale Dienstweg!) und daher handele es sich um den Anfangs-Verdacht einer (gehäuften?) unnatürlichen Todesursache und daher folgt daraus messerscharf ein zweites Kriterium: hier handet es sich nicht um ein randomisiertes, also zufällig ausgewähltes, repräsentatives ‚Probanden‘-Gut, und damit sind seine Aussagen zu der Frage, warum jemand mit, an, trotz, durch ‚Corona‘ stürbe, oder nicht, wertlos. Einfach … wertlos. Schade um die (hoffentlich keimfreie – alle sassen ohne Maske da) Atemluft und die Zeit, die dieser Mann einem ebenso qualifizierten Pathologen weggenommen hat, der uns tatsächlich über die Todesursachen in Krankenhäusern hätte aufklären können. da es zudem weit mehr Pathologen als Rechtsmediziner gibt, warum hat das ZDKläff nicht einen solchen eingeladen??? Nun kommen wir aber dennoch zu den Fragen, ob jemand ‚an‘ CoViD‑19 stirbt, oder ‚trotz‘, oder ‚wegen‘ oder ‚mit‘ dem SARS‑2-Virus im Blut, der Lunge, im Rachen, in Nieren oder, neueste Befürchtung, gar im Gehirn. Diese Fragen sind teils völlig unsinnig, weil sie stellen heisst, von vornherein falsch zu fragen und sie sind auch nicht direkt, sondern, wie schon bei der Übersterblichkeit (Frage 3), nur indirekt (!) zu beantworten. Die Frage muss man von vornherein ganz anders stellen, nämlich man muss fragen: Wäre dieser Mensch zu diesem Zeitpunkt auch unter diesen Umständen gestorben oder hätte er ‑vermutlich‑ noch einen Monat, ein Jahr, vielleicht gar zehn Jahre, weitergelebt (und wäre dann, endlich doch noch, an etwas ganz anderem gestorben – Altersschwäche meist [6.1.1.1.2])? Diese Frage zu verneinen heisst automatisch, nach dem Satz vom ausgeschlossenen Dritten, dass er, wenn er positiv auf Corona-SARS‑2 getestet wurde, deshalb in kritischem Zustand behandelt, etwa beatmet, werden musste, und dann trotz einer dafür fachgerechten Behandlung gestorben ist, dass er dann, wie es in Strafprozessen immer heisst, ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ an ‚Corona‘ gestorben ist. Woran auch sonst? Und hier spielt wieder der Unterschied zwischen Pathologen und Rechtsmedizinern hinein: welche Frage soll denn ein Rechtsmediziner eigentlich beantworten, welche anderen Aussagen treffen als ein Pathologe, denn sonst wären beide Berufe ja identisch? Der springende Punkt ist der Begriff der Todes-Ursache: der Rechtsmediziner soll in einem Prozess dem Gericht die Frage beantworten, ob z.B. der Schlag an den Kopf, der Hieb mit dem Hammer oder Baseballschläger, der Stich mit dem Messer, der Kaffee mit dem Gift, die nicht indizierte Insulinspritze des Krankenpflegers, der Aufprall des Unfallgegners usw., ursächlich waren für den Tod des Opfers und ob es Hinweise in der Tatbegehung gibt, die auf Absicht, Zufall oder blosse Fahrlässigkeit schliessen lassen. Wenn der Kreislauf des todkranken Patienten ohnehin so instabil war, dass der Rechtsmediziner nicht ausschliessen kann, dass der Patient nicht auch ohne den Insulinschock gestorben wäre, dann ist der vermeintliche Täter zumindest vom Mordvorwurf freizusprechen (die Tat stellt aber im Zweifel immer noch eine Körperverletzung dar usw.). Und daher würde, wenn SARS‑Co-Virus‑2 ein Mensch wäre, der Rechtsmediziner dem Gericht wahrheitsgemäss sagen müssen ‚Nun ja, der 79-jährige Patient litt an mehreren Vorerkrankungen, von denen jede für sich in diesem Alter jederzeit zum Tode hätten führen können, selbst der Stress, auf einer Intensivstation bewegungsunfähig beatmet zu werden (6.1.1.1), kann schon zum Tode führen, Euer Ehren‘, und das Gericht hätte dann das personifizierte Corona-Virus ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ freisprechen müssen. Ob dieser 79-jährige Patient in der Situation nicht auch so ‚mir nichts Dir nichts‘ gestorben wäre, werden wir auf diese Art der Herangehensweise nie befriedigend, gar endgültig, klären können, nicht wahr? Wie schreibt aber Prof. Dr. med. Dr. h.c. Paul Robert Vogt am 07. April 2020: „Handelt es sich hier nur um «eine gewöhnliche Grippe», die jedes Jahr vorüberzieht und gegen die wir üblicherweise ‚nichts‘ unternehmen – oder um eine gefährliche Pandemie, welche rigide Massnahmen benötigt? Um diese Frage zu klären, muss man bestimmt keine Statistiker fragen, die noch nie einen Patienten gesehen haben. Die reine, statistische Beurteilung dieser Pandemie ist sowieso unmoralisch. Fragen muss man die Leute an der Front. Keiner meiner Kollegen – und ich natürlich auch nicht – und niemand vom Pflegepersonal kann sich erinnern, dass in den letzten 30 oder 40 Jahren folgende Zustände herrschten, nämlich dass:
Aufgrund von 1-8) ist es klar, dass es sich um ein gefährliches Virus handelt, der dieser Pandemie zugrunde liegt. Die Behauptungen, eine ‚Influenza‘ sei genau gleich gefährlich und koste jedes Jahr gleich viele Opfer ist falsch. Zudem ist die Behauptung, man wisse nicht, wer ‚an‘ und wer ‚wegen‘ COVID-19 sterbe, ebenso aus der Luft gegriffen.“ (Hervorhebungen von mir) Tja, wie kann es nun zu so peinlichen Auftritten wie dieses Rechtsmediziners und zu solch ebenso peinlichem Versagen einer öffentlich-rechtlichen Fernsehredaktion, die sich nach eigenen Worten der ausgewogenen Berichterstattung verschrie(b)en hat, kommen? Vermute nie eine Verschwörung, wo auch Dummheit zur Erklärung ausreicht! Der Ursachenbegriff im strafrechtlichen Sinne, der der forensischen Medizin zugrundeliegt und deren Erkenntnismethoden und Beurteilungsweisen steuert, ist nunmal nur geeignet, die Frage zu klären, ob ein einzelner Mensch, rechtlich das Opfer, durch eine Ursache zu Tode kam für die der Täter die letztliche Verantwortung trägt. Epidemiologie und Infektiologie dagegen stellen sich die Frage, wieso bestimmte Todesfälle gehäuft auftreten, was man dagegen tun könnte (5.1.1.1.1), wie man dem zukünftig vorbeugen könnte und sie stellen sich die Frage, ob diese oder jene Behandlungsstrategie mehr Leben retten könnte, oder bei gleicher (!) Wirkung weniger Nebenwirkungen hätte, als andere Eingriffsmöglichkeiten. Wenn also z.B. gehäuft Menschen mit Lungenproblemen eingeliefert werden, und der Abstrich im Labor sagt stets aus, dass bei diesen Personen Tuberkel-Bazillen festgestellt worden seien, dann gibt man, so man eines hat, den Patienten Antibiotika, die spezifisch Tuberkulose-Erreger abzutöten geeignet sind. Und wenn dann, so Gott will, viele, gar alle, dadurch geheilt werden, so geht man erst recht davon aus, dass die Krankheitsursache die Tuberkulose gewesen sei. Und wenn welche davon sterben, und der Pathologe (!) öffnet danach die Leiche, so sucht er, bei Lungen-TB, der häufigsten Form, zuerst die Lunge nach einer ‚Granulom‘ u.ä. ab, und wenn er diese verkapselten Eiterherde oder ähnliche TB-typische Veränderungen findet, so steht später im Totenschein als Todesursache ‚Tuberkulose‘. Was denn, bitteschön, sonst??? Und wenn nun die Verwandten eine zweite Autopsie bei einem Rechtsmediziner veranlassen, weil sie den Verdacht haben, ihr Grossvater oder was auch immer habe sich im Pflegeheim angesteckt und sie hätten nun Anspruch auf Schadenersatz, weil dort eine Pflegekraft mit offener Lungen‑TB gearbeitet habe, und der Betreiber des Pflegeheimes habe nicht adäquat reagiert, dann wird der Rechtsmediziner aber vielleicht zum Schluss kommen, dass man sich da nicht so sicher sein könne, weil … der gute Grossvater vielleicht sowieso gestorben wäre, denn bei genauerem Hinsehen habe er auch bereits mehrere Herzinfarkte durchlitten und daher vernarbtes Herzgewebe aufgewiesen. Rechtsmedizin und Pathologie sind zwei völlig verschiedene Dinge, was die Einwertung von mittelbaren (!) und unmittelbaren Todesursachen betrifft, und epidemiologisch (!) muss man zur Beurteilung der Frage, ob Corona-Infektionen die wahrscheinlichste Todesursache sein dürften, rein die Statistik bemühen, die besagt, dass nun erstmals soundsoviele Menschen an Atemwegskomplikationen versterben, die sie ohne SARS‑2-Infektionen bestimmt nicht gehabt hätten, ja, sie wären noch nicht einmal stationär aufzunehmen gewesen, geschweige denn beatmungspflichtig geworden. Wer hier Zweifel sät, ist entweder epidemiologisch-infektiologisch völlig unerfahren oder gar bösartig. |
Dies ist ein Auszug aus dem Buch Das Corona-Virus SARS-CoV-2 und die Atemwegserkrankung CoVid-19: Bedeutung, Auswirkungen, Vorsorgemöglichkeiten, Verhalten und Zukunftsaussichten dessen jeweils neueste Version Sie immer auf dieser Webseite finden. Blaue Hyperlinks verweisen auf Internetseiten im ‘Web’, braune auf Stellen im Buch selbst. Letztere sind nur aktiv, wenn Sie das Buch herunterladen und in einem PDF-Anzeigeprogramm lesen. |