Bald werdet Ihr nicht mal mehr mit einem Winzermesser in der Tasche Euren Schrebergarten betreten dürfen …
… geschweige denn mit einer Sense am Fahrrad oder im Kofferraum zu Eurem Landsitz fahren, ohne wegen unerlaubtem Umgang mit (an sich) ‚erlaubnisfreien‘ Waffen festgenommen zu werden. Noch gelten Winzermesser, Rosenscheren, Sensen und anderes Gärtnerwerkzeug nicht als Waffen – noch wohlgemerkt! Wie gärtnert man nur weiter, wenn Messer und Sense ersatzlos eingezogen würden, weil man … Weiterlesen