Haben die Wahlhelfer bei jedem Wähler den Besitz der Staatsangehörigkeit geprüft?
§6 EUWG beginnt mit: (1) 1Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten … Artikel 116 Abs. 1 GG lautet: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt … Weiterlesen